Am 25. Februar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekanntgegeben, dass der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BWF-Stiftung) kein Einlagengeschäft mehr betreiben darf und abgewickelt wird. Das Unternehmen bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an und verpflichtete sich zugleich, dieses nach einem bestimmten Zeitraum für mehr Geld wieder zurückzukaufen. Dumm nur, dass man für derartige Geschäfte keine Erlaubnis der Finanzaufsicht besaß, wie es in Deutschland eigentlich vorgeschrieben ist.

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Vermittler könnten Schadensersatz aus eigener Tasche zahlen müssen

Für die BWF-Vermittler könnte es nun ziemlich dick kommen, wie Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Michaelis berichtet. Denn „Anlegerschutzanwälte“ hätten Berater und Vermittler ins Visier genommen, um Ansprüche geschädigter Anleger durchzusetzen. Ob die Vermögensschadenhaftpflicht der Beschuldigten einspringt, ist aber mehr als ungewiss. Es kann sein, dass die Vermittler Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen müssen.

Der Grund für den möglichen Verlust: Der Versicherungsschutz umfasst nur die Vermittlung von physischem Edelmetall bzw. die Beratung hierzu. Das BaFin ordnete das Geschäftsmodell der BWF-Stiftung jedoch als verbotenes Einlagengeschäft ein. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Vermittler also kein Edelmetall, sondern ein Einlagengeschäft vermittelt. Von der Definition des Versicherungsschutzes dürften Haftungsansprüche geschädigter Anleger daher nicht ohne Weiteres erfasst sein. Die Kanzlei Michaelis empfiehlt Vermittlern, sich juristischen Rat zu holen.

Verbraucherschützer warnten vor BWF-Geschäften

Dass die Goldgeschäfte der BWF-Stiftung unseriös sein könnten, davor hatte der Verbraucherschutz mehrfach gewarnt. Zu vollmundig klangen die Versprechen auf der unternehmenseigenen Webseite. Als „einziger Anbieter“ überhaupt garantiere die Stiftung den Rückkaufpreis für das bei ihr erworbene Geld, hieß es in der Selbstdarstellung.

„Der Kunde vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garantierten Rückkaufpreis von 110, 130 beziehungsweise 180 Prozent seines Kaufpreises“, zitiert test.de die Webseite der Stiftung. Wer heute Gold für 10.000 Euro kaufe, könne sich im Jahr 2022 über 18.000 Euro Rückzahlung freuen. Ein Goldinvestment ohne Lagerkosten und Kursschwankungen, dafür mit garantiertem Gewinnzuwachs – Kann das funktionieren?

Die Stiftung Warentest warnte vor weiteren Auffälligkeiten. Bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung handelt es sich um eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung. Dafür ist weder ein staatliches Anerkennungsverfahren erforderlich noch unterliegt sie der Stiftungsaufsicht. Doch nicht die Stiftung selbst durfte mit dem Gold handeln - Vertragspartner der Kunden war ein Kölner Verein, der ungenannt bleiben wollte. Verdächtig: Auf Anfrage konnte die Stiftung weder Satzung noch Treu­hand­vertrag vorlegen.

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Auch bot die BWF ihr Gold übertrieben teuer an – der Preis lag rund 37 Prozent über dem Euro-Börsenkurs des Edelmetalls, wie das Fachportal finanzen.net berichtet. Mit dem Gold wollte die BWF Handel betreiben und stetig Gewinne erzielen. Doch es blieb unklar, ob und wie viel Gold überhaupt vorhanden war. Gegen Kritiker an dem Geschäftsmodell ging die Stiftung mit harter Hand vor und überzog sie mit Klagen wegen übler Nachrede.