Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor dubiosem Ratgeberverein
Die Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Machenschaften eines Ratgebervereins. Angeblich „ehrenamtliche“ Mitarbeiter des Vereins "Ratgeber für Finanzen e.V." hätten Verbraucher angerufen und ihnen hochriskante Geldanlagen und Geschäfte empfohlen, bei denen Verbraucher ihre Lebensversicherung teilweise in Nachrangdarlehen tauschen sollten. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg und hat nach eigenen Angaben diesen Verein wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
Die Verbraucherzentrale (VZ) berichtet in einer Pressemitteilung von Verbraucher-Anfragen. Demnach sollen Privatleute von "ehrenamtlichen" Mitarbeitern des Vereins "Ratgeber für Finanzen e.V.“ angerufen worden sein, um ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge kostenlos überprüfen zu lassen. Bei den vorliegenden Beschwerden wurde, laut Verbraucherzentrale, den Verbrauchern empfohlen, ihre Lebensversicherungsverträge zu verkaufen, beispielsweise an die Treuk AG mit Sitz in Köln und die Actuar AG, Donaueschingen.
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Aus Lebensversicherung wird Nachrangdarlehen
Bei der Treuk AG erfolge die Auszahlung des Kaufpreises an den Verbraucher nicht auf einen Schlag, sondern erst nach über zehn Jahren, schreibt die VZ. Die Forderung des Verbrauchers werde als Nachrangdarlehen behandelt - und im Falle der Insolvenz der Treuk AG sogar futsch, weil bei Nachrangdarlehen immer erst bevorrechtigte Gläubiger befriedigt werden. Es bestehe daher die Gefahr des Totalverlustes.
Bei der Actuar AG erfolge die Auszahlung des Kaufpreises für die Lebensversicherung zwar sofort, aber unterm Strich bekämen die Kunden nach Angaben der VZ „weniger, als wenn der Versicherte direkt kündigen würde und den Rückkaufswert von der Versicherung ausgezahlt bekäme“. Weiter schreiben die Hamburger Verbraucherschützer: "Uns liegen Beschwerden von betroffenen Verbrauchern vor, denen zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen dann auch noch alternative Geldanlagen angeboten werden, die hochriskant sind". Mit diesen Worten wird Christian Biernoth, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, zitiert.
Dringend rechtlich beraten lassen
Wer über den Ratgeberverein bereits Verträge abgeschlossen habe, solle sich dringend rechtlich beraten lassen. Ferner sei in mindestens einem Fall gegenüber dem Verbraucher eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale behauptet worden. Die Verbraucherzentrale dementiert das und weist außerdem darauf hin, dass Anrufe ohne vorherige Einwilligung verboten sind. "Erhalten Sie einen solchen Anruf, sollten Sie die Rufnummer des Anrufers notieren und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen", rät Biernoth.
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Wer sich den Internet-Auftritt der genannten Treuk AG und Actuar AG ansieht, der sieht, dass er nichts sieht: Bei keinem der Unternehmen gibt es Hinweise auf einen möglichen Policenverkauf. Lediglich unter „Historie“ ist bei der Actuar AG zu lesen: „Mit einer innovativen Geschäftsidee wurde 2006 die Policen-Broker AG gegründet“. Mehr nicht. Und auch ein Klick auf Policen-Broker führt nicht weiter, außer zu einem Back-Link, der wieder auf die Actuar AG verweist und: „nicht gefunden“.