Anfang März hat der Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in den Krankenkassen beraten. Das „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ soll in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen.

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PKV ist integraler Bestandteil des Versorgungssystems

In einer Stellungnahme kritisierte der PKV-Verband nun einzelne Regelungen. Während einerseits die GKV den gesetzlich Versicherten eine medizinische Versorgung auf Grundlage des SGB V unter Einsatz von Steuerungsinstrumenten wie der Bedarfsplanung von Vertragsärzten bereitstellt, gewährt andererseits die PKV ihren Versicherten auf privatvertraglicher Grundlage neben der grundsätzlichen Therapiefreiheit auch die Wahlfreiheit zwischen Ärzten und Krankenhäusern. Die PKV sei somit integraler Bestandteil des Versorgungssystems.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) reguliere unmittelbar nur die GKV, habe aber mittelbar auch Auswirkungen auf die PKV, heißt es. Aufgrund der privatvertraglichen Grundlage können bisher die Leistungsansprüche der Privatversicherten im Zuge von Gesundheitsreformen weder eingeschränkt noch nach politischem Belieben verteuert werden. Im Zuge des Systemwettbewerbs zwischen PKV und GKV bedeute das für die gesetzlich Versicherten, dass ohne Privatversicherungen als Korrektiv die Gefahr größer wäre, dass der Leistungskatalog in der GKV auf eine minimale Grundversorgung reduziert wird, warnt der Verband.

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken, soll die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten. Diese Weiterbildung soll auch die private Krankenversicherung mittragen.

Eine Finanzierung der Weiterbildungskosten in der Allgemeinmedizin durch die Versichertengemeinschaft sei jedoch ordnungspolitisch verfehlt, weil Weiterbildung eine versicherungsfremde Leistung ist, meinen die Privaten Krankenversicherer. So stehe man der Anhebung der Mindestzahl an Weiterbildungsstellen von 5.000 aus dem GKV-SolG auf 7.500 deshalb sehr kritisch gegenüber - eine bloße Stellenanhebung biete zudem keine Garantie für die genannten Erfolgskriterien.

PKV kritisiert Privilegierung von Hebammen

Hermann Gröhe will mit dem Gesetzesentwurf offenbar auch seine Versprechen wahrmachen, wonach Kranken- und Pflegekassen künftig auf Regressanforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das soll u. a. Versicherungsprämien zur Berufshaftpflichtversicherung langfristig stabilisieren.

Der PKV bewertet schon die mit dem durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte finanzielle Privilegierung von Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen, damit diese durch die Haftpflichtprämien nicht übermäßig belastet werden als kontraproduktiv. Sie widerspreche dem sonst unbestrittenen Grundsatz, der auch der Mindestmengenregelung (§137 Abs. 3 Nr. 2 SGB V) zugrunde liegt, dass derjenige, der etwas häufig macht, in der Regel auch eine bessere Leistung/Qualität abliefert.

Die bessere Lösung: Stärkung des Systemwettbewerbs zwischen GKV und PKV

Weiterhin kritisiert die PKV einen vorgesehenen Innovationsfonds. „Durch halbstaatliche Fonds, die bürokratisch Mittel zuweisen, entstehen keine Innovationen“, heißt es in der Stellungnahme.

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„Der bessere Weg zu mehr Innovationen ist die Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“, betont der Verband.

BMG, PKV-Verband