30 Euro pro Monat Zusatzbeitrag in der Krankenkasse

Im Interview mit der Nordwestzeitung warnt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes vor steigenden Ausgaben durch verschiedene Gesetzesvorhaben: „In diesem Jahr rechnen wir nicht mit Beitragserhöhungen, ab 2016 aber schon. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesetzen in Gang gebracht, die zusätzliche Belastungen bringen. Wir gehen davon aus, dass ab nächstem Jahr bei einem Einkommen von 3000 Euro im Durchschnitt etwa 30 Euro pro Monat Zusatzbeitrag anfallen.“

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So solle es infolge des Versorgungsstärkungsgesetzes mehr Geld für Ärzte in bestimmten Regionen geben. Insbesondere die Krankenhausreform koste zusätzliches Geld, auch das Präventionsgesetz und das E-Health-Gesetz. 2016 werden die zusätzlichen Belastungen bei 1,7 Milliarden Euro liegen, 2019 sind es schon mehr als 3 Milliarden Euro, prophezeite Pfeiffer.

35 Millionen Euro sollen Krankenkassen für gesundheitliche Aufklärung zahlen

Finanzielle Aufwendungen entstehen für die Kassen durch das Präventionsgesetz mit sich bringen. Es verpflichtet sie u. a., etwa 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen.

Ein solches Vorgehen sei „weder fachlich noch ordnungspolitisch sinnvoll. Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen braucht es keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister. Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zum Präventionsgesetz zur Nachrichtenagentur dpa.

PKV-Verband kritisiert Innovationsfonds im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz PKV

Auch der PKV-Verband kritisierte ein Finanzierungsvorhaben zugunsten der Krankenkassen: So sieht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor, einen Teil der Kosten zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung durch einen Innovationsfonds zu decken. Dieser soll beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich - zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 - eingerichtet werden.

Zugleich soll der Innovationsausschuss aber auch unabhängiger von den derzeitigen Trägern des Gemeinsamen Bundesausschuss werden. Zu der größeren Fördersumme soll auch die Private Krankenversicherung beitragen, sie soll in die Finanzierung einbezogen werden.

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Im Zuge einer Stellungnahme zum Gesetz bejaht der Verband der Privaten Krankenversicherungen den Grundgedanken, innovationsfreundliche Strukturen zu schaffen. Dem vorgesehenen Innovationsfonds steht sie aber skeptisch gegenüber. „Durch halbstaatliche Fonds, die bürokratisch Mittel zuweisen, entstehen keine Innovationen“, heißt es in der Stellungnahme. Dies hätte schon eindrucksvoll die „Anschubfinanzierung“ der integrierten Versorgung gezeigt, die in der weit überwiegenden Mehrheit nur eine Dauersubvention selektiver Vertragsideen darstellte und erhebliche Mitnahmeeffekte generierte. Dauerhafte Strukturveränderungen oder finanziell tragfähige neue Versorgungsformen wären kaum. entstanden „Der bessere Weg zu mehr Innovationen ist die Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen.“

GKV-Spitzenverband, PKV-Verband