Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. März 2015 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BVAG Berliner Versicherung AG beantragt. Am 19. März 2015 hatte der Vorstand der BVAG die Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Charlottenburg.

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Vermittler von BVAG-Produkten müssen schnell handeln

Vermittler, die Produkte der BVAG vertreiben, müssen vor dem Hintergrund des Paragrafen 16 VVG schnell handeln. Einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet danach das Versicherungsverhältnis. Der aktuell bestehende Versicherungsschutz wird aus der Insolvenzmasse gedeckt und wird kaum deckend sein. Versicherungsmakler sollten ihren Kunden daher schnellstens neuen Versicherungsschutz besorgen.

BVAG: 23 Millionen Verlust von 2011 bis 2013

Im Jahr 2014 hatte die BVAG ein Beitragsvolumen von ca. 11,1 Millionen Euro. Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2014 an die BVI AG in der Schweiz veräußert. Wegen nicht ausreichender Kapitalisierung hat die BaFin am 12. Februar 2015 die Zulassung zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Daraufhin musste die BVAG in Abwicklung gehen. Am 17. März schließlich hat die BaFin eine Verfügungsbeschränkung über die Vermögenswerte des Sicherungsvermögens verhängt. Außerdem hatte sie eine Zuführung weiterer Vermögenswerte zum Sicherungsvermögen angeordnet.

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In den Jahren 2011 bis 2013 hatte die BVAG einen Verlust von 23 Millionen angehäuft. Die Zahlen für 2014 wurden noch nicht veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hatte bereits im Oktober 2013 beschlossen, das Neugeschäft einzustellen. Die BaFin sieht keine Sanierungsmöglichkeiten für die BVAG. Die Homepage des Versicherers ist inzwischen abgeschaltet.