Mit dem österreichischen Gesetzesentwurf werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Die Neuerungen für Sparer und Banken seien „überraschend“, berichtet derStandard.at. In Österreich sind Privatkonten derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Bei einer Insolvenz haftet zu 50 Prozent die Bank und zu 50 Prozent der Staat, erklärt das Blatt. Ab 1. Juli 2015 entfällt dieser staatliche Sicherungsanteil.

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Statt Staatshilfe: Rettungsfonds für Banken von 1,5 Milliarden

Statt des staatlichen Schutzes wird künftig ein Einlagensicherungsfonds durch Banken aufgebaut, in den diese bis 2024 0,8 Prozent der gesicherten Einlagen einzahlen müssen. Schrittweise werden bis dahin 1,491 Milliarden Euro zusammenkommen, errechnete derStandard. Die Summe könnte gerade in der Übergangszeit nicht genügen. Im Gesetz wäre nicht konkret verankert, woher für den Notfall das Geld stammen soll.

Die aktuell fünf einzelnen Sicherungsysteme (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Privatbanken und Landeshypothekenbanken) könnten sich im Notfall künftig gegenseitig helfen. Bestimmte Geschäfte und Gelder werden ohnehin durch die Reform besonders geschützt: Guthaben in Fremdwährungen, Konten größerer Unternehmen, Immobilienerlöse, Erbschaften, Mitgift sowie Scheidungsgelder werden nicht zur Einlagensicherung der Bank herangezogen. Weiterhin gibt es verkürzte Auszahlungsfristen für gesicherte Einlagen.

Sparer sollen nichts befürchten: „Dieses System ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. Es benötigt keine staatlichen Garantien und es kann im Ernstfall wesentlich schneller reagiert und ausgezahlt werden“, heißt es laut österreichischer Presseagentur APA aus dem zuständigen Ministerium, das betonte: „Für die Sparer ändert sich nichts.“

EU-Richtlinie: Bail-in gelte nicht für natürliche Personen oder KMU

Banken haben künftig allein für ihre Rettung geradezustehen. So fordert es die am 15. Mai 2014 verabschiedete EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Abwicklungsrichtlinie, auch BRRD). Mit dieser vollzieht sich ein Übergang von der Bankenrettung durch den Staat (Bail-out) hin zur Verantwortung von Kapitalgebern (Bail-in), sollte das Kreditinstitut insolvent werden. Einlagen von natürlichen Personen oder kleinen oder mittleren Unternehmen (KMUs), sowie Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen, werden dabei nicht zur Rettung der Banken herangezogen. Das schütze Sparer.

Ob die Reform umsetzbar sein wird, wird sich zeigen: In Österreich funktioniere die Einlagensicherung eher bei kleineren Banken wie der Diskont-Bank, der Riegerbank und der Grazer BHI, berichtet DiePresse.com. Bei den Rettungsaktionen für Großbanken wie der Hypo Alpe Adria und dem Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG wäre man überfordert gewesen. Im Zuge der Schieflage der ÖVAG hatte damals auch die ERGO Versicherungsgruppe ihre Anteile an der Volksbank abgestoßen. Ab 2019 soll in Österreich schließlich eine umfassendere Sicherungseinrichtung mitsamt Fonds eingeführt werden.

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Bis zum 1. Januar 2016 müssen alle EU-Staaten die Bail-in-Regelung umgesetzt haben. In Deutschland wurde im Dezember 2014 bereits das BRRD-Umsetzungsgesetz verabschiedet, die entsprechenden Bail-in Bestimmungen gelten in Deutschland seit 1. Januar 2015.

derStandard, APA, DiePresse.com