Seine Name klingt sympathisch, doch seine Wirkung ist verheerend: Sturm Niklas fegt mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern über Deutschland hinweg. Er entwurzelt Bäume, reißt Baugerüste um, wirft Äste auf geparkte Autos. In Nordrhein-Westfalen musste der gesamte Zugverkehr wegen umstürzender Bäume eingestellt werden, teilte die Deutsche Bahn am Vormittag mit. Auch in anderen Bundesländern kommt es zu Verspätungen und Zugausfällen. Der Deutsche Wetterdienst hat für weite Teile Deutschlands eine Unwetterwarnung herausgegeben: Wenn möglich, sollte der Aufenthalt im Freien vermieden werden.

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Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wird, das Auto beschädigt oder der Keller überflutet? Müssen Hausbesitzer für die Solaranlage einen extra Schutz abschließen? Und was passiert, wenn ein Baum von meinem Grundstück auf die Straße fällt?

Wenn Sturm Niklas das Dach abdeckt

Für Sturmschäden am eigenen Haus kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mindestens Windstärke Acht erreicht – und das bedeutet, er muss mit 62 Stundenkilometern und mehr übers Land fegen.

Wie aber können Versicherte die Windgeschwindigkeit nachweisen? Meist reicht es aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im Zweifel können Hausbesitzer bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich stark genug war. In der Wohngebäudeversicherung sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn Regen durch ein defektes Dach dringt.

Aber Vorsicht: Solar- und Photovoltaikanlagen sind meist nicht automatisch im Schutz inbegriffen. Hier verlangen die meisten Versicherungen entweder einen Aufpreis oder der stolze Besitzer muss gar eine extra Solarversicherung abschließen. Auch für das Gewächshaus ist meist eine Zusatzversicherung vonnöten.

Wenn das Inventar zu Bruch geht

Kommen bei einem Unwetter Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Auch Überspannungsschäden an Fernseher, Kühltruhe oder Computer, wie sie nach Blitzschlag vorkommen, werden über die Hausratversicherung gedeckt. Heimtückisch: Manche Versicherer ersetzen nur die direkten Schäden des Blitzeinschlags, nicht aber die Folgeschäden. Dann geht der Verbraucher leer aus, wenn der Blitz nicht unmittelbar in den Fernseher einschlug - was eher selten vorkommt. Folglich sollten Versicherungsnehmer in den Vertragsbedingungen prüfen, ob die Leistung "Überspannungsschaden bei Blitz" bzw. Folgeschäden mitversichert sind.

Wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkaskoversicherung des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Hierfür muss eine Vollkasko abgeschlossen werden. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen die Schadenszahlung stark reduzieren.

Wenn der Keller voll Wasser läuft

Läuft der Keller voll Wasser oder das Gemäuer eines Hauses wird durch Hochwasser beschädigt, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich.

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Dass auch eine Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz vor Sturmschäden sein kann, wissen viele Verbraucher nicht. Befindet sich aber ein Baum auf dem eigenen Grundstück, haben die Hausbesitzer eine „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, werden dem Verursacher im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Pflegekosten in Rechnung gestellt. Und sogar der schlecht angebrachte Blumenkasten einer Mietwohnung kann zu einer Verurteilung wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ führen, wenn er einem Passanten auf den Kopf fällt. Hier gilt das Motto: Vorsorgen ist besser als zahlen!