493.000 Euro "aus dem Umfeld der DVAG" an die CDU

Der Deutsche Bundestag die Rechenschaftsberichte der Parteien für das Bundestags-Wahljahr 2013 veröffentlicht. Zur Pflege der politischen Landschaft? Für die DVAG meldet Abgeordnetenwatch in einer Tabelle „Gestückelte Parteispenden im Wahljahr 2013“ einen Gesamtbetrag (nicht unbedingt Einzelzahlungen) von 143.000 Euro zugunsten der CDU, den zweitgrößten Betrag nach dem Verband der Bayrischen Chemieindustrie (149.000 Euro an die CSU in Bayern). Zum Eintrag „DVAG“ vermerkt Angeordnetenwatch unterhalb der Tabelle ergänzend: „Spenden aus dem Umfeld der Deutschen Vermögensberatung AG (insg. 493.000 Euro)“.

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Auffällig sind die Einzelspender, die in der Liste oben aufgeführt sind. Neben Reinfried Pohl sind das die „Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG“, die „Deutsche Vermögensberatung Holding“ und die „Deutsche Vermögensberatung AG“. Wenn man dem „Umfeld der DVAG“ noch den Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V. zurechnen darf (siehe Grafik unten), ergeben sich alles in allem rechnerisch 533.000 Euro. Der Rechenschaftsbericht der CDU weist in Bezug auf DVAG, Gründer Pohl und Vermögensberater-Verband diese Zahlungen aus (siehe Grafik):


Die in den Grafiken von Abgeordnetenwatch beziehungsweise vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Zahlen zu addieren, macht keinen Sinn. Die Zuordnung ist entweder nicht ganz eindeutig oder aus den Dokumenten nicht vollständig ersichtlich, weswegen Versicherungsbote sich auf die Übernahme der Zahlen-Angaben von Abgeordnetenwatch beschränkt. Überhaupt überrascht den Beobachter, dass im Jahr 2015 wohl jedes Bundestags-Dokument als PDF-Datei erhältlich ist. Nicht aber die in dem Rechenschaftsbericht der Parteien abgedruckten Zahlen und Tabellen.

CDU-Generalsekretär Peter Tauber war früher Pressesprecher der DVAG

Über alle Parteigrenzen hinweg wurden die Rechenschaftsberichte in das Bundestags-Dokument buchstäblich hineinkopiert, was zum Beispiel jede Schlagwortsuche vereitelt. Helfen könnte CDU-Generalsekretär Peter Tauber. Der Mann kennt beide Seiten; war er doch vormals Pressesprecher der DVAG. Allerdings war er Anfang der Woche „nicht für eine Stellungnahme zu erreichen“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Spenden bis 50.000 Euro müssen nicht sofort veröffentlicht werden

Vor allem bemängeln Parteispenden-Kritiker, dass viele Parteispenden „gestückelt“ würden, oftmals auf mehrere Zahlungen verteilt, die kleiner als 50.000 Euro sind. Oberhalb dieser Schwelle müssen Parteispenden dem Bundestagspräsidenten zur sofortigen Veröffentlichung angezeigt werden (siehe Großspenden 2013). Spenden von 10.000 bis 50.000 Euro müssen erst im Rechenschaftsbericht der Parteien offengelegt werden.

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„Mehr als zwei Millionen Parteispenden verschleiert“

Damit werden die Spenden im Vorfeld der gut eineinhalb Jahre zurückliegenden Bundestagswahl erst jetzt öffentlich. Abgeordnetenwatch schreibt nun auf seiner Internetseite: „Unternehmen, Lobbyverbände und wohlhabende Privatpersonen“ hätten im Wahljahr 2013 „mehr als zwei Millionen Euro an Parteispenden verschleiert“. Allerdings ist die Stückelung nicht verboten, ergänzen die kritischen Partei- und Politikbeobachter auf ihrer Internetseite.