Rente: Selbständige bleiben auch im Rentenalter im Vollzeitjob
Rente - Eine Erwerbstätigkeit im Alter ist erheblich von der vorherigen Berufsstellung abhängig. So führen Selbstständige ihr Unternehmen auch mit Erreichen des Rentenalters bzw. der Regelaltersgrenze fort, auch wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Das zeigt die DIA-Studie "Arbeiten trotz Rente".
Die Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA "Arbeiten trotz Rente: Warum bleiben Menschen im Ruhestand erwerbstätig?" untersuchte die Erwerbstätigkeit von Rentnern in Abhängigkeit von der Erwerbsform.
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Geringfügige Beschäftigung bei Selbstständigen unterrepräsentiert
Im Ergebnis fällt ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Selbstständigen ins Auge, der auch nach dem Rentenbeginn weiterhin in Vollzeit tätig ist. Dabei wird die geringfügige Beschäftigung, die bei erwerbstätigen Rentnern die am weitesten verbreitete Form ist, von den Selbstständigen jedoch weitaus seltener ausgeübt.
Die geringfügige Beschäftigung ist eher bei mitarbeitenden Familienangehörigen und abhängig Beschäftigten verbreitet, an zweiter Stelle auch das Modell der Teilzeitarbeit.
Arbeit im Rentenalter trotz hohem Haushaltsvermögen
Ferner lässt sich der Studie entnehmen, dass Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu einem hohen Anteil von Männern eingegangen werden, die über ein großes Haushaltsvermögen verfügen.
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Bei der Gruppe der Frauen im Rentenalter ist, und das trifft auf weibliche Zugehörige aller Vermögensgruppen zu, die geringfügige Beschäftigung führend, gefolgt von Teilzeitarbeit. Vollzeitbeschäftigung ist dagegen, ganz gleich in welcher Vermögensgruppe, bei Frauen eher selten. Auch bei den Männern ist die geringfügige Beschäftigung die dominierende Erwerbsform, mit einer Ausnahme: In Haushalten die ein Vermögen von mehr als 250.000 Euro aufweisen, weist die Vollzeitbeschäftigung mit etwas mehr als 40 Prozent den höchsten Anteil auf.