Wer die Zielgruppe der Garten- und Landschaftsbauer als Makler optimal bedienen möchte, muss zunächst abklären, „mit wem er es zu tun hat“, denn nur so lassen sich die Risiken präzise einschätzen. Grundsätzlich gilt: Garten- und Landschaftsbauer arbeiten auf fremden Grundstücken, nehmen meist größere Erdbewegungen vor und besitzen dafür einen Maschinenpark. Oft haben sie auch planerische Risiken. Anders Gärtner. Sie haben eher keine größeren Arbeitsmaschinen und wenig bis keine planerischen Risiken.

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Bauhauptgewerbe mit Maschinenrisiko

Dr. SchlüterDr. Schlüter Finanzchef24 GmbHGarten- und Landschaftsbauer werden von den Versicherern in der Regel als „Bauhauptgewerbe“ versichert, eben weil sie Erdbewegungen vornehmen und dazu einen Maschinenpark unterhalten. Eine zentrale Frage an den potenziellen Kunden sollte sein: Wie ist dieser Maschinenpark bestückt? Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Minibagger) beispielsweise stellt ein Risiko dar, das berücksichtigt werden muss. Beschädigt der Garten- und Landschaftsbauer beim Aushub des geplanten Gartenteichs mit der Schaufel des Minibaggers das Haus oder den Zaun, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.

Subunternehmer, Personenschäden, Versicherungssumme

Außerdem ist es wichtig, zu wissen, ob der Garten- und Landschaftsbauer Subunternehmer beschäftigt. Wenn ja, müssen diese gesondert mitversichert werden. Auch Personenschäden gehören mit in die Versicherung. So haften Garten- und Landschaftsbauer in jedem Fall, wenn sie die Räum- und Streupflicht vertraglich übernommen haben. Eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ist empfehlenswert.