Der Rentner hatte 1987 bei der Allianz eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. 2008 bekam er eine Auszahlung in Höhe von 28.026 Euro. Vor Gericht hatte der Mann eine höhere Ausschüttung sowie Auskunft über die Berechnung der Zahlung verlangt. Insbesondere die ausgeschütteten Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven waren umstritten. Der Auszahlungsbetrag erschien dem Kläger zu gering. Er vermutete eine unzulässige Verrechnung des Anteils an den Bewertungsreserven mit der Schlussüberschussbeteiligung.

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BdV: Verfassungsurteil von 2005 wurde nicht umgesetzt

Der BGH lehnte eine Auszahlung höherer Bewertungsreserven ab und wies den Antrag auf Auskunft aus formalen Gründen zurück. Nach Ansicht des BdV verstößt dieses Urteil gegen das Grundgesetz. Wenn die Versicherer nicht darlegen müssen, wie sich die Beteiligung der Versicherten an den mit ihrer Lebensversicherung erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, seien „dem legalen Betrug der Versicherer weitere Tore geöffnet worden“.

Das Bundesverfassungsgericht wird nun zunächst prüfen, ob es die Verfassungsbeschwerde annimmt. Der BdV hatte bereits 2005 ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Lebensversicherer ihren Kunden transparente und verbindliche Angaben zur Überschussbeteiligung machen. Darüber hinaus sollte eine Verrechnung der Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen ausgeschlossen werden.

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Dieses Urteil habe der Gesetzgeber bis heute nicht umgesetzt, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Nach zehn Jahren bewussten Aussitzens wird es Zeit, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht.“ Verbraucher hätten ein Recht auf nachvollziehbare Informationen zu ihren Verträgen. Daher hat der BdV nach Prüfung des Revisionsurteils des BGH entschieden den Mann, der Mitglied im BdV ist, bei seiner Verfassungsbeschwerde zu unterstützen.

BdV