Das Ringen um mehr Transparenz bei Lebensversicherungen geht in die nächste Runde. Die Konzerne können Kundengelder als Eigenmittel deklarieren – dies hat auch Einfluss auf die Höhe der Beitragsrückerstattung, wenn Versicherungsnehmer ihre Police vorzeitig kündigen. Wie hoch der Anteil für Beitragsrückerstattungen an den Eigenmitteln der Unternehmen ist, wollte nun die Linke vom Bundesfinanzministerium wissen. Doch eine Antwort erhielt die Oppositionspartei nicht.

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Unterliegen Daten der Geheimhaltung?

Wie Welt Online berichtet, berief sich die Bundesregierung auf ihre Pflicht zur Geheimhaltung. Die Informationen hätten das Potential, „die Wettbewerbssituation einzelner Versicherer zu beeinträchtigen“, begründet Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) in einer schriftlichen Antwort die Auskunftsverweigerung.

Ein Argument, das der Linkspartei freilich nicht einleuchtet. Zwar verstehe man, dass die Bundesregierung keine Zahlen zu einzelnen Versicherern veröffentlichen will. Nicht aber, warum es keine aggregierten Daten gebe, die eine Zuordnung zu einzelnen Unternehmen eben nicht erlauben würde.

„Das ist ein Skandal, der sich einreiht in die Informationsverweigerung beim Aufbau der Zinszusatzreserve für Versicherungsunternehmen“, tadelt Finanzpolitikerin Susanna Karawanskij. „Die Bundesregierung hält geheim, was ihr passt – ohne jede nachvollziehbare Begründung.“

Verfassungsbeschwerde: Auch BdV fordert mehr Transparenz

Die Transparenz der Lebensversicherung sorgt bereits seit Monaten für erbitterte Debatten. Zum Jahresanfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft – damit verfolgte die Bundesregierung auch das Ziel, die Versicherer zu mehr Transparenz zu zwingen.

Aber nach Ansicht von Kritikern ist dies nicht gelungen. Seit Jahresbeginn müssen die Versicherungen ihre sogenannten Effektivkosten ausweisen. Diese Kennziffer soll anzeigen, um wie viel die Rendite eines Vertrages durch die Abschlusskosten insgesamt geschmälert wird. Weil die Rechenmethoden der Versicherer aber sehr unterschiedlich sind, um diesen Wert zu bestimmen seien die einzelnen Angebote „mit der neuen Kostengröße nicht vergleichbar“, kritisiert Joachim Geilberger vom Analysehaus Morgen & Morgen.

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Und es droht neuer Ärger. Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Ziel der Beschwerde: Die Versicherer sollen detailliert ausweisen müssen, wie sich die Beteiligung der Versicherten an den mit ihrer Lebensversicherung erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt. Verbraucher hätten ein Recht auf nachvollziehbare Informationen zu ihren Verträgen, begründet BdV-Vorstand Axel Kleinlein den Vorstoß. Sonst seien dem „legalen Betrug der Versicherer weitere Tore geöffnet“.

Welt Online / BdV