Versicherung: Verbrauchern droht Informationsflut infolge von Solvency II, PRIIP und IMD2
Versicherung: Die EU will mit mehreren Regulierungsvorhaben Verbraucher besser schützen. Dass dies auch dem Verbraucherschutz zuwider laufen kann, legt eine aktuelle Analyse des Verbandes Insurance Europe nahe. Demnach könnte sich die Zahl vorvertraglicher Informationen, die verpflichtend ausgewiesen werden müssen, auf bis zu 147 Klauseln verdoppeln – eine Informationsflut, die den Kunden zu überfordern droht.
Verbraucherinformationen haben eigentlich den Zweck, den Kunden über Nutzen und Risiken eines Produktes aufzuklären sowie eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote zu gewährleisten. Dass man dabei deutlich über das Ziel hinausschießen kann, lässt eine aktuelle Analyse des europäischen Versicherungsverbands Insurance Europe erahnen. Demnach seien die einzelnen Regulierungsmaßnahmen PRIIP, Solvency II und IMD 2 nicht genügend aufeinander abgestimmt.
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Manche Informationen müssen Kunden mehrfach ausgehändigt werden
Laut einem Bericht von Cash Online kann dies dazu führen, dass der Kunde bestimmte Informationen mehrfach erhält und ihm eine Vielzahl an Dokumenten ausgehändigt werden müssen. “Die letzten Entwicklungen bei den EU-Regulierungsbemühungen haben gezeigt, dass die den Verbrauchern bereitzustellenden Informationen seitens der Versicherer dramatisch ansteigen wird”, zitiert das Fachportal Michaela Koller von Insurance Europe.
Ob diese Informationsflut dem Kunden tatsächlich nützt, darf jedoch bezweifelt werden. Denn viele komplizierte Details tragen nicht zwangsläufig zum besseren Verständnis der Produkte bei, sondern können den Verbraucher überfordern und verwirren. Auch werden die Kunden von wesentlichen Produktdetails abgelenkt, etwa der Schadendeckung und Ausschlussklauseln, gibt Koller zu bedenken.
Anzahl vorvertraglicher Auskunftspflichten verdoppelt
Der Verband kritisiert insbesondere die große Anzahl duplizierter Informationen im Rahmen der neuen EU-Bestimmungen. Dieses Problem zeige sich, wenn man die PRIIP-Verordnung mit den Vorgaben der Solvency II-Richtlinie vergleiche. Beide Regulierungen würden die gleichen oder ähnliche Auskunftspflichten zu Kosten und Gebühren beinhalten, berichtet Insurance Europe. Zur zusätzlichen Verwirrung könnte beitragen, dass ähnliche Sachverhalte unterschiedlich formuliert und formatiert ausgegeben werden.
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Dass sich die Verbraucher schon jetzt einer Informationsflut gegenüber sehen, zeigt die Anzahl vorvertraglicher Informationen, die laut Gesetz verpflichtend angegeben werden müssen: durch 75 Klauseln muss sich der Verbraucher derzeit kämpfen. Zukünftig könnte die Zahl sogar auf 147 anwachsen.