Seine deutsche Krankenversicherung jedoch wollte dafür nicht aufkommen. Denn im Versicherungsvertrag waren keine Psychotherapien und keine Vorerkrankungen inkludiert. Glücklicherweise nahm sich ein Anwalt der Uni-Astas der Sache an und machte die Bundesaufsichtsbehörde (BaFin), der Spitzenverbände der Versicherungswirtschaft und des Bundesgesundheitsministeriums, darauf aufmerksam. Und dann auf einmal, kurz vor Ostern, gab die Kasse nach. Angeblich war es ein untergeordneter Sachbearbeiter, der die Krankenhausrechnungen nicht richtig verstanden hatte, obschon ihn der Anwalt über den Inhalt jener Rechnungen mehrfach belehrt hatte, wie die Zeit schrieb.

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Einsicht des Versicherers kleineres Übel

"Bloß kein Streit über allgemeine Vertragsbedingungen, dann doch lieber die überschaubare Kostenübernahme in diesem Fall", sagt sein Anwalt Andreas Scharbatke. Aber nun dürfte der Fall eben kein Einzelfall sein. Denn alle Studenten haben die Pflicht, sich zu versichern. Die meisten deutschen Stundeten sind automatisch über ihre Eltern voll abgesichert. Auch alle Studenten aus der Europäischen Union genießen den gesetzlichen Versicherungsschutz in Deutschland. Entsprechende Abkommen bestehen außerdem mit gut dreißig weiteren Staaten, darunter selbstverständlich die G20 Mitglieder USA und China.

Aber die meisten Länder Afrikas nun, wie beispielsweise die Heimat unseres zusammengebrochenen Wirtschaftsstudenten, Kamerun, gehören in die Staatengemeinschaft mit Versicherungsabkommen für ihre Studenten nicht dazu. Alle Studienbewerber also, die mit Sprach- und Fachkursen von einem Jahr oder länger erst noch die deutsche Hochschulreife anstreben, müssen sich für diese Zeit im Ausland privat versichern. Das betrifft jeden Tag Tausende Ausländer, zumal jene, die aus Entwicklungsländern kommen.

Eine Vielzahl privater Wettbewerber reagiert auf diesen Umstand und bietet spezielle Tarife zu oft verlockend niedrigen Beiträgen an, diese gewährleisten dann aber auch nur einen entsprechend begrenztem Leistungsumfang. Im Aufenthaltsgesetz ist ganz generell von "der gesetzlichen KV oder einem im Wesentlichen gleichwertigen Versicherungsschutz", bei dem keineswegs alles auch "wesentlich" sein muss, die Rede.

Krankenversicherung für unter 30 Euro - Billige Angebote nicht optimal

Beispielsweise findet man im Netz sehr rasch entsprechende Angebote: "Die Lösung für Sie: Für alle Ausländer in Deutschland, die dieses Problem haben und der gesetzlichen Krankenkasse noch nicht beitreten können, gibt es spezielle und relativ günstige Krankenversicherungstarife z.B. von Hanse-Merkur ab nur 26 Euro pro Monat", wirbt eine Vergleichs-Webseite. "Diese private Krankenversicherung schützt Sie gegen die hohen Krankheitskosten in Deutschland und umfasst die ambulante, stationäre sowie die zahnmedizinische Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus."

Als Studienbewerber versicherte sich der Betroffene im hier vorliegenden Fall für unter 30 Euro im Monat. Später, als ordentlicher Student, hätte er in die gesetzliche Krankenversicherung (etwa die AOK oder Barmer) gehen können, das tat er aber nicht: Denn die gesetzliche Kasse ist fast drei Mal so teuer, beinhaltet andererseits aber auch viel mehr Schutz. "Alle, die hierzulande studieren, sollten in die gesetzliche Krankenkasse gesteckt werden oder aber eine wirklich genauso umfassende private Versicherung vorweisen", fordert Johannes Glembek vom Bundesverband ausländischer Studierender.

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Unterversicherung für wachsende Zahl internationaler Studenten

Das offensichtliche Problem einer Unterversicherung wird künftig sogar immer dringlicher, da die Zahl der internationalen Hochschüler laut Koalitionsvertrag der heutigen Bundesregierung in ein paar Jahren um ein Drittel auf rund 350.000 anwachsen soll. Und wenn es immer enger wird in den Hörsälen und die Konkurrenz wächst, nehmen auch die Anlässe für einen zünftigen Nervenzusammenbruch zu. Dann wäre es schön, wenn sich die ausländischen Studierenden nicht auch noch den Kopf über die Begleichung hoher Behandlungskosten zerbrechen müssten.

zeit online.de