E-Bikes und Pedelecs richtig versichert
E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Gerade ältere Menschen entscheiden sich gern für ein Elektrofahrrad, können sie doch so zur Radtour aufbrechen, ohne mit bloßer Muskelkraft steile Berge hinaufstrampeln zu müssen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die flotten Zweiräder aus? Besteht eine Versicherungspflicht und -wenn ja- in welchem Umfang? Das ist auch abhängig von der Leistungsstärke des Gefährts.
Keine Frage: Das E-Bike boomt! Konnten im Jahr 2013 noch rund 420.000 der Fahrräder mit Hilfsmotor verkauft werden, waren es im Vorjahr bereits 480.000 Pedelecs, wie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) berichtet. Gerade bei der Generation Ü60 sind die Räder sehr gefragt. Die elektrische Tritthilfe gibt ein Stück Mobilität zurück, wenn die Kraft nicht mehr für eine Radtour reicht.
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Keine Versicherungspflicht für E-Bikes bis 25 km/h
Die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für die auch als „Pedelecs“ bekannten Zweiräder nicht. Zumindest gilt dies dann, wenn das E-Bike einen maximal 250 Watt starken Motor hat und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 Stundenkilometer gedrosselt ist. Verkehrsrechtlich werden diese Gefährte als Fahrräder eingestuft. Damit entfällt auch die Helm- und Führerscheinpflicht, wenn man zu einer Spritztour aufbrechen will. Als Fahrräder werden auch solche Modelle eingestuft, die über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
Anders gestaltet sich die rechtliche Situation bei den weit leistungsstärkeren S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und mit einer Motorleistung bis 500 Watt ausgestattet sind. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, benötigt man für diese Zweiräder einen Führerschein der Klasse M und einen Helm. Auch brauchen S-Pedelecs ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese schnelleren Räder haben auch auf dem Radweg nichts zu suchen.
Haftpflicht- und Unfallversicherung auch für „langsame“ E-Bikes empfehlenswert
Wenn Radfahrer ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec bis 25km/h Spitzengeschwindigkeit benutzen, sollten sie sich dennoch Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. Eine private Unfallversicherung ist für Radfahrer generell zu empfehlen, denn bei einem Unfall in der Freizeit greift der gesetzliche Schutz nicht. Zwar zeigen Statistiken der Bayrischen Polizei, dass E-Bikes nicht häufiger in Unfälle verwickelt sind als „herkömmliche“ Fahrräder. Aber allgemein haben Radfahrer ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtet.
Auch eine private Haftpflichtversicherung sollten E-Bike-Nutzer in der Satteltasche haben. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto donnert, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Wenn eine Person dabei bleibende Schäden erleidet, lebenslang auf Betreuung angewiesen ist und ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, summieren sich die Schadensersatzforderungen schnell auf einen Millionenbetrag. Hier empfiehlt es sich, im Versicherungsvertrag die Absicherung für E-Bikes zu prüfen: Nicht jeder Tarif bietet für die flinken Gefährte Schutz! Und auch auf einen Helm sollte man trotz fehlender Pflicht nicht verzichten – letztendlich geht es um die eigene Gesundheit.
Diebstahlschutz für E-Bikes
Doch was, wenn das E-Bike gestohlen wird? Schließlich liegen die durchschnittlichen Anschaffungskosten bei stolzen 1.700 Euro. Ob Pedelecs in der Hausratversicherung gegen Diebstahl geschützt sind, ist abhängig vom jeweiligen Vertrag – oft muss hierfür eine Aufpreis oder eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Besitzer sollten sich zudem erkundigen, bis zu welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, da Räder meist nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme geschützt sind. Lohnenswert kann auch der Abschluss einer gesonderten Diebstahlversicherung für E-Bikes sein. Dies sei mitunter billiger, als wenn der Hausratschutz aufgestockt werde, berichtet der Fahrradclub ADFC.
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S-Pedelecs und E-Bikes mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen hingegen gesondert in die Versicherung aufgenommen werden – schließlich gelten sie als Mopeds und nicht als Fahrräder. Neben speziellen E-Bike-Versicherungen sind auch Kaskotarife im Angebot, die als Zusatz zur sowieso vorgeschriebenen Haftpflicht abgeschlossen werden können.