Selbständige und freiberufliche IT-Fachleute spielen eine wichtige Rolle für Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Technologie hinter den Prozessen in einer Firma reibungslos funktioniert. Die Risiken sind wie das Geschäft selbst hoch komplex – ein umfänglicher Versicherungsschutz ist deshalb ein absolutes Muss. Die klassische Betriebshaftpflicht, die Sach- und Personenschäden abdeckt, ist dafür allerdings unzureichend, weil sie „echte Vermögensschäden“ nicht mitversichert. Unter dem Begriff „echte Vermögensschäden“ sind alle Schäden zusammengefasst, denen kein Personen-oder Sachschaden voraus geht. Also Schäden, die rein finanzieller Natur sind.

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Dr. Schlüter von der Finanzchef24 GmbH. Es scheint, als sei vielen ITlern gar nicht bewusst, dass ein Versicherungsschutz dringend notwendig ist. Das deutet eine Umfrage von Finanzchef24 unter seinen IT-Kunden Anfang dieses Jahres an: Der Bedarf entsteht erst mit der Annahme größerer Aufträge im zweiten oder dritten Unternehmensjahr. Und: IT-Unternehmer haben oft kein klares Bild von dem für sie und ihren Betrieb passenden Versicherungsschutz. Sie erwarten, dass Makler oder Versicherer entsprechende Aufklärungsarbeit leisten. Eine Chance für Makler, die sich mit Top-Beratung und umfangreichem Know-how profilieren können.

ITler tragen ein hohes Risiko und haben viele Pflichten

Die Wiederherstellung von Daten aufgrund eines Software- oder Programmierfehlers, Schutz- und Urheberrechtsverletzungen, Umsatz- und Gewinnausfälle beim Kunden durch eine von dem ITler verschuldete Betriebsunterbrechung – das sind nur einige der möglichen echten Vermögensschäden, die im IT-Alltag entstehen können.

Außerdem enthalten viele Verträge zahlreiche Pflichten und bergen damit ein hohes Risiko (Fristen, Vertraulichkeit, Datenschutz). Nicht selten haften die IT-Unternehmer dafür unbegrenzt, oft sogar mit ihrem Privatvermögen. Das kann die Existenz des Unternehmers empfindlich gefährden.

Das „Prinzip“ der offenen Deckung

Die ideale Absicherung dieser Kundengruppe besteht bei Abschluss einer Versicherung für ITler nach dem Prinzip der „offenen Deckung“. Das heißt, dass branchentypische Haftungsrisiken ohne abschließende Aufzählung der einzelnen Risiken versichert sind. Der Vorteil dieser „offenen Deckung“: Neue IT-Betätigungsfelder sind automatisch mitversichert, ohne dass dem Versicherer dies ausdrücklich mitgeteilt werden muss.

Spezielle Zusatzbausteine: Reputations- und Vertrauensschäden

Weitere Risiken, wie ausstehende Honorare durch eine außerordentliche Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafen durch Verstöße gegen Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen oder vertragliche Wettbewerbsverbote, können in Form von Zusatzbausteinen bei bestimmten Versicherern mitversichert werden. Sogar bestimmte selbst erlittene Schäden können je nach Versicherer abgesichert werden.

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So können beispielsweise auch Reputationsschäden in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden, sofern der eigene Ruf infolge eines versicherten Schadensereignisses in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auch so genannte Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter, hierunter versteht man beispielsweise die Unterschlagung von Firmengeldern durch eigene Angestellte, können entsprechend abgesichert werden.