Die Stuttgarter bietet Sonderkonditionen für Mitgliedern im Bund der Selbständigen an. Ohne Einschränkungen auf den Beruf oder das Eintrittsalter können bis zu 1.000 Euro monatlicher Rente mit einem vereinfachten Antrag beantragt werden. Dies berichtet Versicherungsmakler Matthias Helberg auf seinem Versicherungsblog.

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Jeder Selbstständige kann Mitglied werden

Der Clou an dieser Geschichte ist, dass jeder Freiberufler, Selbstständige und auch deren Mitarbeiter Mitglied im BdS werden können. So zahlen Einzel- und Fördermitglieder einen jährlichen Beitrag von 135 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Euro.

Via Mitgliedschaft, die mindestens über zwei Jahre gehen muss, können Kunden, neben einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen, gleichzeitig noch in den Genuss von Gruppenvertrags-Rabatten kommen. Dadurch kommt es zu vergünstigten Beiträgen. Sollte die Mitgliedschaft nach zwei Jahren gekündigt werden, würden diese allerdings entfallen. Überdies sind auch Sonderkonditionen für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung hinterlegt.

Bei den Sonderkonditionen für die Stuttgarter BU wird auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung verzichtet. Dafür müssen drei Fragen über den Zeitraum der letzten fünf Jahre beanwortet und Angaben zu Größe und Gewicht gemacht werden. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, neben einer BU-Rente von bis zu 1.000 Euro monatlich, auch die Vereinbarung einer Beitragsdynamik möglich. Des Weiteren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Nachversicherungsgarantien.

Auch gebe es keine Einschränkungen auf bestimmte Berufe, Sportarten, Freizeitaktivitäten oder ein Eintrittsalter. Zudem spielen auch die Höhe des Einkommens, bestehende Verträge und gestellte Anträge keine Rolle.

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Stuttgarter BU: 3 vereinfachte Fragen im Antrag

Doch welche Fragen muss der Kunde im Antrag beantworten, damit er in den Genuss eines BU-Schutzes kommen kann? Folgende Gesundheitsfragen nennt Matthias Helberg auf seinem Blog:

  1. Bestehen oder bestanden Krankheiten, körperliche oder geistige Schäden, Leiden oder Folgen von Krankheiten, durch die Sie in den letzten 5 Jahren länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren?
  2. Sind bei ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 5 Jahre Erkrankungen festgestellt worden, deren Behandlung (z.B. Medikamenteneinnahme, Krankengymnastik, psychologische Sitzungen, stationäre Aufenthalte, Kuren, Reha-Maßnahmen usw.) sich mehr als 2 Wochen hingezogen hat?
  3. Wurden Untersuchungen (z.B. Labor, Kontrolluntersuchungen, Röntgen, Kernspin usw.) in den letzten 5 Jahren angeraten aber nicht durchgeführt?