10 schlimme Verbraucher-Fehler bei Hinterbliebenenvorsorge: Risikolebensversicherung & Co. sind unverzichtbar!
Für Paare und Singles mit unterhaltspflichtigen Kindern sind die Hinterbliebenenabsicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder unverzichtbar. Doch die meisten Verbraucher verfügen lediglich über eine Todesfallrente, die gerade einmal für 12 Monate oder gar weniger ausreichend ist. Sorgerechts- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht fehlen meist gänzlich oder sind nicht mehr auf aktuellem Stand.
Artikel-Update zum 01.06.2016 (Ursprungsartikel vom 28.04.2015)
Fehlberatungen oder gar vollständig unterlassene Beratungen in Sachen Hinterbliebenenvorsorge sind noch immer weit verbreitet. Darauf weist der Leipziger Maklerpool INVERS GmbH aus Leipzig hin. Verbraucher sollten daher notfalls selbst aktiv werden und ihren Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler bzw. Versicherungsberater auf das Thema einer ausreichenden Hinterbliebenenvorsorge (Risiko-Lebensversicherung) ansprechen.
Zum Einstieg sollen die Problemfelder anhand eines anschaulichen Beispiels erläutert werden, nachfolgend eine Auflistung der schlimmsten Fehler sowie Tipps zu deren Vermeidung. Darüber sprachen wir mit Herrn Görke (Abteilungsleiter für LV/KV-Center des Leipziger Maklerpools INVERS GmbH) und Frau Rockendorf (Bereichsleiterin LV-Biometrie-Center des Leipziger Maklerpools INVERS GmbH).
Herr Görke und Frau Rockendorf schildern Versicherungsbote einen ganz normalen Fall
- Herr Fröhlich und Frau Schön wollen sich zukünftig von einem Versicherungsmakler in ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten betreuen lassen.
- Herr Fröhlich und Frau Schön sind nicht verheiratet, leben in häuslicher Gemeinschaft und haben ein gemeinsames, unterhaltspflichtiges Kind (10 Jahre).
- Herr Fröhlich ist von Beruf Anlagenfahrer, 35 Jahre alt, Nichtraucher und verdient netto 1.500 Euro monatlich. Frau Schön arbeitet als Friseuse, ist 34 Jahre alt, Nichtraucherin und verdient netto 1.000 Euro monatlich. Das monatliche Gesamteinkommen beträgt somit 2.500 Euro netto zuzüglich 184 Euro Kindergeld, in Summe also 2.684 Euro. Die Familie lebt in einer Mietwohnung. Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einer Kfz-Finanzierung und einem Konsumkredit.
- Der neu beauftragte Versicherungsmakler hat die bestehenden Versicherungen und Finanzanlagen gerade gesichtet. Dabei hat er festgestellt, dass zur Hinterbliebenenabsicherung lediglich eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit Abschlussdatum 01.05.2008 und einer Todesfallsumme von 20.000 Euro vorhanden ist. Im Weiteren wurde festgestellt, dass weder der Kfz-Kredit noch der Konsumkredit für den Fall des Todes in weiteren Policen abgesichert sind.
Versicherungsmakler hat schlechte Nachrichten
Wäre Herr Fröhlich gestern verstorben, dann müsste er Frau Schön folgendes mitteilen:
- Die Todesfallabsicherung für den leider verstorbenen Herrn Fröhlich beträgt nur 20.000 Euro.
- Grob gerechnet: Davon müssen Sie ca. 10.000 Euro für erste Folge- und Beerdigungskosten abziehen, verbleiben also rund 10.000 Euro. Zinsen darauf gibt es derzeit nicht wirklich.
- Einen Anspruch auf Witwenrente haben Sie nicht, da Sie nicht verheiratet waren.
- Ihr gemeinsames Kind hat Anspruch auf Halbwaisenrente, deren Höhe sich aus dem Rentenanspruch, den Herr Fröhlich bis zum Zeitpunkt seines Todes erworben hatte, errechnet. Sehr vereinfacht lässt sich sagen, dass die Höhe der Halbwaisenrente ca. 20% des durchschnittlichen Jahresverdienstes von Herrn Fröhlich beträgt. Herr Fröhlich hatte bisher einen Jahresverdienst von 18.000 Euro. Davon 20% sind also ca. 3.600 Euro im Jahr, d.h. monatlich ca. 300 EUR.
- Das Monatseinkommen von Herrn Fröhlich istnicht mehr vorhanden. Zur Verfügung stehen monatlich also noch 1.000 Euro Einkommen von Frau Schön, 300 Euro Halbwaisenrente, 184 Euro Kindergeld und ggf. noch ca. 100 Euro Wohngeld (siehe auch Berechnung im IMA).
- Insgesamt stehen Ihnen nun nur noch 1.584 Euro monatlich zur Verfügung. Zum ehemals zur Verfügung stehenden Betrag von 2.684 Euro fehlen 1.100 Euro. Davon werden abgezogen 200 Euro pauschale Lebenshaltungskosten für den verstorbenen Herrn Fröhlich. Der Fehlbetrag durch den Tod von Herrn Fröhlich beläuft sich also auf ca. 900 Euro monatlich.
Versicherungssumme in nur 11 Monaten aufgebraucht
Der Versicherungsmakler teilt nun für Frau Schön die aus der Lebensversicherung übrig gebliebenen 10.000 Euro durch 900 Euro monatlichen Fehlbetrag und teilt Frau Schön mit, dass die restliche Versicherungssumme in ca. 11 Monaten aufgebraucht ist. Und nun? Denn eigentlich hätte Frau Schön einen viel höheren Bedarf. Durchschnittlich wird Frau Schön die fehlenden 900 Euro wenigstens bis zum Erwerbseintritt nach Berufsschulabschluss ihres Kindes, ggf. sogar länger benötigen (z.B. bei Studium des Kindes). Angenommen das Studium erstreckt sich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, dann lautet die Fehlbetrags-Rechnung also 900 x 12 x 15, was eine benötigte Versicherungssumme von mindestens 162.000 Euro bedeutet.
Die Folgen aus Verbrauchersicht
Frau Schön wird neben der Trauer und dem seelischen Stress voraussichtlich erhebliche finanzielle Probleme bekommen. Der bisherige Lebensstandard wird kaum zu halten sein, aufgenommene Konsumkredite sind rückzahlungsgefährdet, ein Umzug in eine kleine Wohnung steht an, das finanzierte Auto muss ggf. unter Verlusten verkauft werden, ob das Kind später studieren kann ist aus finanziellen Gründen ungewiss. Mit einer ausreichenden Hinterbliebenenabsicherung (Risiko-Lebensversicherung) hätte der Lebensstandard erhalten werden können.
Die Folgen aus Sicht des ehemaligen Versicherungsvermittlers (gleich welcher Art)
Hat der damalige Versicherungsvermittler von Herrn Fröhlich und Frau Schön bei der Vermittlung der Kapitallebensversicherung mit Beginn 01.05.2008 bedarfsgerecht beraten? Wurde eine entsprechende Beratungsdokumentation mit entsprechendem Rat zur Hinterbliebenenvorsorge angefertigt und von Herrn Fröhlich und Frau Schön unterzeichnet? Was passiert, wenn Frau Schön einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsucht? Deckt die Vermögensschadenhaftpflicht des damaligen Versicherungsvermittlers derartige Kardinalsfehler? Eine Menge rechtliche Fragen und Unwägbarkeiten, ganz abgesehen von einer sicher nicht unerheblichen moralischen Schuld des damaligen Versicherungsvermittlers, wenn damals keine Beratung zur Hinterbliebenenvorsorg stattgefunden haben sollte.
Die 10 schlimmsten Verbraucher Fehler und Tipps zu deren Vermeidung
- Ich mache das demnächst! Aber „demnächst“ ist wegen einem Unfall vielleicht schon zu spät. Nehmen Sie sich Zeit für eine ausführliche Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge durch einen Versicherungsvermittler oder -berater. Dies gilt insbesondere dann, wenn für minderjährige bzw. unterhaltspflichtige Kinder gesorgt werden muss und/oder wenn größere Kredite bestehen (z.B. Immobilienfinanzierung).
- Ich ändere das jetzt nicht mehr! Ein großer Fehler, der sich im Schadenfall bitter rächt. Suchen Sie kompetente Beratungsleistung bei einem Versicherungsvermittler oder -berater und stellen Sie ggf. Verträge um. Absicherung bestehenden Vermögens (also z.B. Ihre Arbeitskraft bzw. Ihr Leben überhaupt) geht stets vor Schaffung neuen Vermögens.
- Koppelverträge abschließen! Ganz falsch. Trennen Sie stets Versicherung von Altersvorsorge, Sparen und Geldanlage. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Trennung ist nicht nur wegen Kostenersparnis und unter Renditegesichtspunkten sinnvoll, sondern auch bei finanziellen Engpässen. In diesem Fall können Sparverträge unbefristet ausgesetzt werden, die Risikoabsicherung kann aber sehr wahrscheinlich gezahlt werden. Bei Kopplungsverträgen wird das eher nicht der Fall sein.
- Ich mache das selbst im Internet! Aber „das Internet“ haftet weder für die Beratung, noch erteilt es einen fachlichen, auf Sie persönlich abgestimmten Rat. Ganz schnell zur Falle können auch die Gesundheitsfragen werden. Versicherungsvermittler bzw. -berater dagegen wissen z.B., dass Gesellschaften unterschiedliche Rückfragezeiträume zu Gesundheitsfragen haben.
- Ich nehme das billigste Angebot! Auch falsch. Denn gerade heute ist es wichtig sich auf einen stabilen Beitrag verlassen zu können. Gute Versicherungsvermittler bzw. -berater kennen die Gesellschaften, bei welchen der Beitrag wirklich konstant bleiben wird und die auf eine Erhöhung während der Laufzeit verzichten (sogenannte Bruttopolicen).
- Nur der Hauptverdiener wird versichert! Paare sollten stets bedenken, dass natürlich auch der andere Partner versterben kann. Prüfen Sie also auch die Möglichkeiten von sogenannten verbundenen Risiko-Lebensversicherungen oder auch eine gegenseitige „über Kreuz“ Absicherung (siehe auch Punkt 7.). Darüber hinaus sind weitere Varianten (z.B. fallende Versicherungssummen) möglich. Auch hierzu ist persönliche Beratung unter Beachtung der jeweils gegebenen, persönlichen Situationen erforderlich.
- Die Hinterbliebenenabsicherung „auf sich selbst“ abschließen! Schon wieder falsch, denn aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein. Sie selbst sind nur die versicherte Person. Auch dies können ihnen versierte Versicherungsvermittler bzw. -berater näher erläutern.
- Bei den Gesundheitsfragen falsche, unvollständige oder „halbwahre“ Angaben machen! Das ist ein ganz schwerwiegender Fehler. Der Versicherer kann in einem solchen Fall leistungsfrei sein! Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen warheitsgemäß und geben Sie im Versicherungsantrag unbedingt Ihren Hausarzt mit an. Wenn Sie sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht sicher sind, dann fordern Sie den Versicherer bereits bei Antragstellung schriftlich auf, bei Ihrem Hausarzt nachzufragen. Bei gesundheitlichen Problemen oder zur reinen Absicherung der Bestattungskosten (z.B. bei höherem Eintrittsalter) kann die Sterbegeld-/Bestattungsvorsorgeversicherung eine Alternative zur Risikolebensversicherung darstellen. Sterbegeld-/Bestattungsvorsorgeversicherungen gibt es in verschiedenen Formen. Einen interessanten, gesonderten Artikel dazu finden Sie hier.
- Eine Sorgerechtsverfügung brauche ich nicht! Nur mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer für Ihr Kind möglichst Erziehungsberechtigter werden soll, falls Ihr Kind (z.B. durch einen gemeinsamen Autounfall) zum Vollwaisen wird.
- Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht brauche ich nicht! Nur mit einer Patientenvollmacht können Sie festlegen, was mit Ihnen (z.B. im Krankheitsfall oder bei einem Unfall) geschehen soll, wenn Sie selbst zu diesem Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mittels einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer für Sie bestimmen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Anmerkung zu den Punkten 9. und 10.
Viele Versicherungsmakler bzw. -berater können Verbrauchern den Weg zu entsprechend rechtsgültigen Dokumenten von spezialisierten Rechtsanwälten oder Notaren aufzeigen; meist preisgünstiger, als wenn Verbraucher diesen Weg direkt gehen. Vorgefertigte Dokumente aus dem Internet sind aus vielen Gründen eher nicht geeignet. Empfehlenswert ist auch eine Verwahrung der Dokumente an entsprechenden Stellen, wo im Notfall stets ein Zugriff möglich ist (24 Stunden rund um die Uhr, an allen Tagen im Jahr – meist inklusive Notfallkarte). Auch dazu können wissende Versicherungsmakler bzw. -berater entsprechende Hinweise geben.
Tipps von Herrn Görke und Frau Rockendorf an die Maklerschaft
- Wir empfehlen zur Dokumentation den IMA (Inveda Makler Assistent).
- Im IMA können Makler auch Wohngeld, Grundsicherung (ALG II Rechner) etc. berechnen.
- Versicherungsmakler erstellen für Ihre Mandanten mit Hilfe der Risikoaufnahme im IMA innerhalb weniger Minuten einen grundsätzlichen Rat. Nicht nur in Sachen Hinterbliebenenabsicherung, sondern auch zur Arbeitskraftabsicherung (z.B. SBU- und Unfallversicherung, Dread Disease, Multirenten) oder auch zu Eigentumsabsicherungen (z.B. Wohngebäude- und Hausratversicherung), zur Rechtsschutzversicherung, zur Pflegeversicherung etc..
- Versicherungsmakler dokumentieren mit dem IMA auch die Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge (Risiko-Lebensversicherung) inklusive Vergleich. Dies gilt selbstverständlich auch in den anderen vorgenannten Sparten.
- Weitere Tipps zu biometrischen LV-Risiken erhalten Versicherungsmakler im Biometrie Kompetenz-Center der INVERS GmbH.
Tipps von von Herrn Görke und Frau Rockendorf an Verbraucher
- Sprechen Sie Ihren Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler bzw. Versicherungsberater aktiv auf das Thema Hinterbliebenenvorsorge an.
- Mindestens genauso wichtig, wenn nicht gar noch wichtiger, ist das Thema Arbeitskraftabsicherung. Dazu zählen z.B. die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die Invaliditätsabsicherung (Unfallversicherung).
- Zugriff auf fast den gesamten deutschen Versicherungsmarkt, völlig unabhängig von den Gesellschaften, haben nur Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Hier erhalten Verbraucher also die größtmögliche Auswahl.
- Kontaktdaten von Versicherungsmaklern, die eine Beratung mit dem IMA durchführen, erhalten Verbraucher bei der INVERS GmbH.