Zinszusatzreserve: BdV & DAV fordern Nachbesserungen
Lebensversicherung - Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sehen Nachbesserungsbedarf an der 2011 eingeführten Zinszusatzreserve (ZZR). Zwar fordern die derzeitigen niedrigen Zinsen verstärkten Sicherungsbedarf. Allerdings eröffnete dies auch Möglichkeiten die Gestaltung der Zinszusatzreserve anzupassen.
Ende 2014 war die Zinszusatzreserve der deutschen Lebensversicherer auf mehr als 20 Milliarden Euro angestiegen. Allein 2014 kamen knapp acht Milliarden Euro hinzu. Das ist dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) seit längerem ein Dorn im Auge. „Durch die Zinszusatzreserve werden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbrauchern vorenthalten und verhindern so eine rentable Altersvorsorge“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
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DAV fordert Überdenken Regelung der Zinszusatzreserve
In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Aktuar Aktuell“ hat nun auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ein Überdenken Regelung der Zinszusatzreserve angeregt. Zwar stünden die Anbieter von Lebensversicherungen mit langfristigen Garantien angesichts der Talfahrt der Kapitalmarktzinsen vor großen Herausforderungen. Insbesondere das Zinsniveau und das Tempo des Zinsrückgangs sind sind in diesem Zusammenhang außergewöhnlich.
Deshalb macht die Zinszusatzreserve durchaus Sinn. Immerhin ist sie „eine notwendige Übergangsmaßnahme zur Anpassung der Lebensversicherungsbestände an die aktuelle Niedrigzinswelt“, heißt es in dem Magazin. Allerdings eröffne „die Vergleichbarkeit von Zinszusatzreserve und Transitionals unter Solvency II aber auch Möglichkeiten, die Kalibrierung und Gestaltung der Zinszusatzreserve anzupassen, ohne das Vorsichtsprinzip des HGB zu verletzen“. Immerhin sehen BdV wie auch DAV die deutschen Lebensversicherer jedoch kurz- und mittelfristig auch durch die neuen Aufsichtsregeln stabil.
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„Wir unterstützen den Ansatz der Aktuarvereinigung, die Reserveregeln auch im Sinne der Verbraucher zu überprüfen“, so Kleinlein. So sollten die neuen Aufsichtsregeln nach Solvency II mit berücksichtigt werden, wenn ein passgenauer Reservebedarf für die Unternehmen festgelegt wird. „Die neuen Aufsichtsregeln mindern den Sicherheitsbedarf. Das muss sich auch in den Reservehöhen niederschlagen“, verdeutlicht Kleinlein. Insbesondere die Rentabilität der Altersvorsorge sieht Kleinlein dadurch in Gefahr.