Korruptionsbekämpfer Wolfgang Hetzer, der im letzten März fragte „Ist die Deutsche Bank eine kriminelle Vereinigung?“ beruft sich bei seinen Angaben unter anderem auf Informationen aus einem Arbeitsgerichtsprozess von vier Händlern gegen die Deutsche Bank. Aus diesen Akten, so Hetzer, ergebe sich, „wie selbstverständlich Zinsmanipulationen in der größten Bank des Landes zumindest waren“. Weiter schreibt Hetzer, die Akten ließen die „Einzeltäter“-These der Bank-Führung hinsichtlich LIBOR-Manipulationen „als bloße Schutzbehauptung erscheinen“. Das Arbeitsgericht, so der Bericht, habe die Einzeltäter-These nicht übernommen, sondern von einem „System organisierter Unverantwortlichkeit“ bei der Deutschen Bank gesprochen.

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Irreführung der Behörde

Diese Aussagen des Arbeitsgerichts zum System werden durch eine Pressemitteilung der britischen Finanzaufsicht gestützt. Am 23. April bescheinigte die Financial Conduct Authority (FCA), das Betrugssystem sei bei LIBOR „tief verwurzelt“ gewesen. Ferner wirft die FCA der Bank auch „wiederholte Irreführung“ (misleading) der Aufsicht bei der Aufarbeitung des Skandals vor: beteiligt seien „mindestens 29 Personen (…), darunter Deutsche Bank-Manager, Händler und Einreicher, vor allem in London, auch in Frankfurt, Tokio und New York.“

Telefonaufzeichnungen gelöscht

Auch habe die Bank Unterlagen zu spät an die FCA geliefert und Beweismittel zerstört. Zum Beispiel seien 482 Ton-Aufzeichnungen von Telefongesprächen gelöscht worden. Dies und mehr steht in einer Mitteilung (Final Notice) der FCA an die Bank zu lesen: ein 50 Seiten langes Protokoll. Im Grunde ist dieses Dokument eine Anklageschrift, die die Deutsche Bank nun als eine Art Ablassbrief für 1,4 Milliarden Euro erworben hat.

Weitere 1,4 Milliarden für faule Hypotheken

Zu den genannten Strafen wegen LIBOR-Manipulation kamen für die Deutsche Bank weitere 1,4 Milliarden Euro für faule US-Hypothekengeschäfte, so dass die Deutsche Bank allein in den vergangenen zwei Jahren mehr als vier Milliarden Euro Straf- oder Vergleichszahlungen geleistet hat.

Zu wenig Eigenkapital

Aktuell muss man bei Deutschlands größtem Geldhaus drei Dinge unterscheiden: erstens die wirtschaftliche Lage der ehemaligen Vorzeigebank, zweitens den Kontrollblick der Aufsichtsbehörden und drittens ihre juristischen Verwicklungen. Zur wirtschaftlichen Lage ist bekannt, dass die Bank ihre Bilanzsumme kürzen muss, damit die Eigenkapitalquote steigt. Die Alternative wären Kapitalerhöhungen, zu denen die Börse aber nicht mehr bereit scheint, analysierten in diesen Tagen Bankexperten. Also hat „Die Deutsche“ beschlossen, sich vom Privatkundengeschäft zu trennen.

Trennung von der Postbank

Das Geldhaus verkündete kürzlich die Trennung von der Postbank, die über die Börse verkauft werden soll. Andere Quellen wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) oder „Spiegel Online“ meldeten aus „Bankkreisen“, man habe im Bankvorstand und Aufsichtsrat auch eine Strategie diskutiert, die die Trennung auch vom „blauen“ Privatkundengeschäft beinhalte. Die Deutsche Bank ganz ohne Privatkunden? Das geht scheinbar gar nicht. Diese These ist keine rein strategische Überlegung, sondern angeblich gar eine strenge Auflage der Bankenaufsicht.

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EZB-Veto?

Nach übereinstimmenden Angaben von FAZ und Spiegel Online habe die Europäische Zentralbank (EZB), zuständig für die „systemrelevante“ Deutsche Bank, der Bank die Abspaltung auch des „eigenen“ Privatkundenbereichs untersagt. Grundlage sei ein interner Stresstest der EZB gewesen. Mit anderen Worten: Die Bank muss aus Aufsichtsgründen den hauseigenen Privatkunden weiter die Konten führen, Einlagen- und Kreditgeschäfte mit Otto Normalverbraucher machen. Hintergrund, so kolportieren es FAZ und Spiegel Online, sei ein ausreichendes wirtschaftliches Gegengewicht zum schwankungsbreiten Investmentbanking.