Viele Bundesbürger wissen nach wie vor nicht, was im neuen Bußgeldkatalog drin steht. Ein paar der Neuerungen will ich daher noch einmal hervorheben. So gibt es z.B. für einige Verstöße keine Punkte mehr, wenn diese Verstöße keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Andererseits wurden aber - für eben diese Verstöße - die Bußgelder teilweise drastisch erhöht.

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Bußgeldkatalog: Dafür gibt es seit 01.05.2014 keine Punkte mehr

  • Verstoß gegen Sonn- & Feiertagsfahrtverbot, kein Punkt aber 120 Euro Bußgeld
  • Fahren in Umweltzone ohne Plakette, kein Punkt aber 80 Euro Bußgeld
  • fehlende Kennzeichen, kein Punkt aber 60 Euro Bußgeld
  • abgedecktes Kennzeichen, kein Punkt aber 65 Euro Bußgeld
  • Verletzung der Fahrtenbuchauflage, kein Punkt aber 100 Euro Bußgeld

Wann die Punkte gelöscht werden – die Tilgungsfristen seit 01.05.2014

Es gelten nun folgende starre Tilgungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt = Tilgungsfrist 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten = Tilgungsfrist 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten = Tilgungsfrist 10 Jahre

Starre Tilgungsfristen bedeutet dabei, dass ein bereits erhaltener Punkt sich nicht mehr verlängert, wenn während der Tilgungszeit ein neuer Punkt hinzukommt. Jedes Punktedelikt hat nun also seine eigene Tilgungsfrist unabhängig von neu hinzukommenden Punkten.

Die neuen Punkte-Folgen seit 01.05.2014

  • Bis zu 3 Punkten drohen keine Konsequenzen.
  • Bei 4 bis 5 Punkten bekommt der Führerscheinbesitzer eine kostenpflichtige Ermahnung inklusive dem Hinweis auf einen möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zugeschickt.
  • Bei 6 bis 7 Punkten wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Zwar ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar weiterhin freiwillig, aber es kann nun kein Punkt mehr abgebaut werden.
  • Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Ausführliche Hinweise zum Punkteabbau und den Bedingungen finden Sie gut erläutert hier.

Beleidigungen sind teuer

Basierend auf verschiedenen Urteilen werden für Beleidigungen - z.B. von Politessen, Polizisten, Mitarbeiter(innen) des Ordnungsamtes - basierend auf verschiedenen Urteilen folgende Beträge fällig:

  • "Dumme Kuh" = 300 Euro
  • "Du blödes Schwein!" 475 Euro
  • Scheibenwischer-Geste 1.000 Euro
  • "Du Wichser" 1.000 Euro
  • "Idiot" 1.500 Euro
  • "Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1.600 Euro
  • "Schlampe" 1.900 Euro
  • "Alte Sau" 2.500 Euro
  • Stinkefinger zeigen 4.000 Euro

Weiterführende Links zum seit 01.05.2014 geltenden Bußgeldkatalog

Wer es ganz genau wissen will, der findet auf den nachfolgenden Web-Sites weiterführende Informationen:

Rechtsschutz-Versicherung auch weiterhin sinnvoll

Eine Rechtsschutzversicherung ist natürlich auch jetzt noch sinnvoll. Denn Verbraucher sollten nicht nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, sondern insbesondere auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung. Beide Rechtsschutzarten dienen nicht unbedingt der „Punkte-Verhinderung“, sondern viel wichtigeren Sachen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist vor allem dafür wichtig, dass Sie Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall durchsetzen können, die Vertragsrechtsschutzversicherung dient z.B. der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Leistung aus eigenen, personengebundenen Versicherungsverträgen – übrigens nicht nur nach einem Verkehrsunfall-Schadenereignis.

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Wie bei allen anderen Versicherungen auch ist bei einer Rechtsschutzversicherung nicht als Erstes der Preis, sondern vor allem die Güte des Bedingungswerkes eminent wichtig. Einen marktweiten, nicht Produktgeber gesteuerten Überblick über die verschiedenen Angebote an Rechtsschutzversicherungen haben insbesondere seriöse Versicherungsberater und Versicherungsmakler …

… meint freundlichst Ihr
Freddy Morgengrauen