Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen verändern das Leben mit einem Schlag. Darauf ist wohl kaum jemand ausreichend vorbereitet. Einer Veröffentlichung des Hamburger Unternehmens Statista zufolge kennen beispielsweise über 90 Prozent der Bundesbürger die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Wirklich vorgesorgt haben jedoch nur die wenigsten. So verfügen lediglich vier Prozent der unter 45-Jährigen und 15 Prozent der 50- bis 59-Jährigen über eine solche Vorsorgeverfügung. Und selbst unter den 70- und über 70-Jährigen hat nicht einmal jeder Dritte vorgesorgt. Ein ähnliches Bild dürfte sich bei der Vorsorgevollmacht und der Vorsorge für den Trauerfall abzeichnen.

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Vorsorgeverfügungen sichern selbstbestimmtes Handeln

Diese durchaus alarmierenden Zahlen spiegeln sich auch in der Vorsorgeberatung wieder. Während die finanzielle Vorsorge für das Alter und die Risiken des Lebens zum festen Bestandteil der Beratung gehören, werden ergänzende Themen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und auch die Trauerfall-Vorsorge in der Regel kaum angesprochen. Dabei liegt der Beratungsbedarf selten so offen dar wie bei diesen Vorsorgethemen und ist geradezu eine Aufforderung für den ambitionierten Vorsorgeberater.

Denn das Interesse und auch der Handlungsbedarf sind bei den Kunden mehr als gegeben. Schließlich geht es darum, auch über den Tod hinaus selbstbestimmt zu handeln. Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ermöglicht dies auch im Alter oder bei schwerer Krankheit. Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass die Ärzte und auch die Angehörigen genau wissen, wie der Patient im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, durch die er gegebenenfalls nicht mehr entscheidungsfähig ist, medizinisch behandelt werden möchte. Grundlage dafür ist das im Jahr 2009 verabschiedete „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“. Demnach ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten.

Beratungspotenzial in Gesprächen nicht leichtfertig liegen lassen

Mit einer Vorsorgevollmacht kann sich der Verfasser sicher sein, dass eine Person seiner Wahl und nicht etwa ein vom Gericht bestellter Betreuer sich im Krankheitsfall um seine (auch finanziellen) Angelegenheiten kümmert. Denn sollte weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegen, nimmt sich ein gesetzlich bestellter Betreuer den persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Person an.

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Wer als Berater heute also Risiken wie einen Unfall, eine schwere Krankheit oder den Trauerfall aus der Beratung ausklammert, lässt nicht nur wichtige Vorsorgethemen unberücksichtigt, sondern gleichzeitig auch erhebliches Beratungspotenzial leichtfertig liegen. Denn mit Blick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft dürfte die Bedeutung dieser Themen stetig zunehmen.