Im verhandelten Rechtsstreit bewarb ein Maklerpool die Messe „Pools & Finance“ mit dem Hinweis, dass man durch die Teilnahme Weiterbildungspunkte für die Initiative „Gut beraten“ sammeln könne. Diese Bildungspunkte wurden als Voraussetzung dafür dargestellt, damit Versicherungsvermittler ihre Tätigkeit weiterführen können. Ohne Weiterbildung stehe die Berufsausübung auf dem Spiel, suggerierte die Werbung indirekt.

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Behauptung, es gebe gesetzliche Weiterbildungspflicht, ist „irreführend“

Doch der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. beanstandete die Werbung als irreführend, „weil es im Bereich der Versicherungsvermittler derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung und zum Erwerb solcher Punkte gibt.“ Dies berichtet die Wettbewerbszentrale in ihrem Jahresbericht 2014.

Der Maklerpool verteidigte sich mit dem Argument, dass es sich um eine interne Werbeunterlage für Mitglieder des Pools gehandelt habe und damit nur eine interne Selbstverpflichtung umgesetzt werden sollte. All dies war dem Schreiben aber nicht zu entnehmen – es erweckte vielmehr den Eindruck, es bestehe eine gesetzliche Weiterbildungspflicht.

Der Maklerpool gab daraufhin zu der Ankündigung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, den Aufwendungsersatz zu zahlen. Deshalb erhob die Wettbewerbszentrale eine Zahlungsklage vor dem Landgericht Lübeck, das noch einmal die Irreführung bestätigte. Die Richter legten dem Maklerpool die Verfahrenskosten auf, weil die Abmahnung, gestützt auf die Irreführung, berechtigt gewesen sei (Beschluss vom 22.07.2014, Az. 8 O 44/14; F 5 0135/14).

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Vermittler können folglich nicht zur der Teilnahme an Weiterbildungen gezwungen werden, solange eine gesetzliche Pflicht aussteht. Diese soll zwar mit der Neuregelung der Vermittlerrichtlinie IMD II in Kraft treten. Aber in welcher Form dann eine Weiterbildungspflicht umgesetzt wird, ist aktuell noch ungewiss. Dem Erfolg der aktuellen Weiterbildungsinitiative tut das keinen Abbruch. Nach Informationen des GDV haben sich bereits über 100.000 Vermittler der Initiative "Gut beraten" angeschlossen und insgesamt knapp 3,8 Millionen Weiterbildungspunkte gesammelt (Stand 16.04.).

Wettbewerbszentrale