Katze: Versicherungsschutz für Samtpfötchen
Katze und Versicherung: Nicht jeder Katzenfreund will sein Tier ähnlich verwöhnen wie Karl Lagerfeld. Dessen Stubentiger Choupette hat angeblich zwei Dienstmädchen, einen eigenen iPad und wurde vor kurzem sogar mit einem eigenen Fotoband geehrt. Aber auch wer seiner Katze weniger Luxus zugestehen will, kann mit dem richtigen Versicherungsschutz etwas für die Mieze tun. Oder für sich selber, um finanziellen Schaden abzuwenden.
Für viele Menschen kommt das Glück auf Samtpfötchen daher. Rund 8,4 Millionen Hauskatzen leben derzeit in Deutschland, Tendenz steigend. Und in vielen Haushalten wohnt nicht nur ein Stubentiger, sondern 2 oder 3, wie das Onlineportal „Statista“ berichtet. Aber brauchen Katzen eigentlich eine Versicherung? Und wenn ja, welche?
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Haftpflichtversicherung für kleine Abenteurer
Wenn die Katze beim Stromern und Spielen etwas kaputt macht, kann das schnell teuer werden. Schleicht sie sich etwa in die Nachbarwohnung und stößt dort eine teure Vase um, dann wird der Geschädigte auf den Katzenbesitzer zukommen, damit er für den Verlust bezahlt. Hier gilt das Prinzip der sogenannten Gefährdungshaftung. Weil das Halten von Tieren theoretisch eine Gefährdung für die Gesellschaft darstellt, muss der stolze Halter auch für Schäden einstehen, die das Tier verursacht.
Aber keine Bange: Für das Samtpfötchen müssen Tierliebhaber nicht eine extra Tierhalterhaftpflicht abschließen, wie dies etwa bei Hunden oder Pferden der Fall ist. Schäden, die durch zahme Haustiere entstehen, zahlt die „normale“ Privathaftpflichtversicherung.
Allerdings kommt die Haftpflichtversicherung nicht für jeden Schaden auf. Langfristige Schäden wie Kratzspuren auf dem Holzbelag einer Mietwohnung werden in der Regel nicht übernommen. Der Grund hierfür ist, dass ein Haftpflichtschaden „plötzlich und spontan“ entstehen muss, damit die Versicherung zahlt. „Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung“ sind in den Verträgen meist vom Schutz ausgeschlossen.
Katzenkrankenversicherung: Wenn die Katze zum Tierarzt muss
Geht es der Katze gut, freut sich der Mensch – hat sie Bauchweh, belastet es das Portemonnaie. Viele Menschen unterschätzen, wie hoch die Tierarztrechnung ausfallen kann, wenn eine ernsthafte Krankheit beim Tier diagnostiziert wird. Die Operation aufgrund eines komplizierten Bruches kann einen vierstelligen Betrag verschlingen. Und dann steht der Mensch vor der traurigen Entscheidung, ob er das Geld bezahlt oder den vierbeinigen Freund einschläfern lässt.
Besonders bedroht sind Freigängerkatzen, die gerne auf gefährliche Erkundungstouren gehen. Dann ist kein Zaun zu hoch, kein Sprung zu weit, und wenn die Katze einem Vogel hinterherjagt, vergisst sie schnell jede Vorsicht. Aber selbst das waghalsigste Manöver ist finanziell abgesichert, sollte der Tierliebhaber im Besitz einer speziellen Katzenkrankenversicherung oder Katzen-Op-Versicherung sein.
Eine solche Police erstattet nicht nur die notwendigen Behandlungskosten, sondern zahlt auch für präventive Maßnahmen wie Entwurmungskuren, Impfungen oder Zahnreinigungen. Allerdings ist der Versicherungsschutz mit Monatsbeiträgen von bis zu 20 Euro recht teuer. Ob es sinnvoll ist einen solchen Vertrag abzuschließen oder man besser etwas Geld für die Katze spart, muss jeder Tierliebhaber selbst entscheiden.
Hausratversicherung: Eine Katze ist auch nur ein Schrank
Es mag dem Tierliebhaber das Herz bluten, aber per Definitionem werden Katzen dem Hausrat zugerechnet, ebenso wie der Herd oder die Schrankwand. Das hat immerhin den Vorteil, dass die Hausratversicherung eine Leistung erbringt, wenn die Katze bei „typischen“ Hausrat-Schäden verletzt wird, etwa durch eine Überschwemmung oder einen Blitz. Dies gilt aber nur, wenn das Tier sich während des Unglücks in der versicherten Wohnung aufhält.
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Kein Schutz besteht in der Regel für Schäden, die das Tier selbst verursacht hat. Wenn die Katze den eigenen Hausrat des Versicherungsnehmers kaputt macht, etwa eine teure Vase umschmeißt, muss der Tierhalter die Kosten selbst tragen.