Betriebliche Altersversorgung (bAV) für alle, im besonderen auch für Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener? Um diese Vorsorge zu verwirklichen, hält der Mittelstand in Deutschland große Stücke auf das Opting-out-Modell. Beinahe drei Viertel (72 Prozent) der Befragten aus kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland zeigten sich überzeugt, dass ein kollektives Einbeziehen der Arbeitnehmer in die bAV mit individueller Widerspruchsmöglichkeit die Verbreitung erheblich steigern könnte. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung mit dem Titel "bAV-Kompass Mittelstand" der Universität Leipzig, welche von der R+V Versicherung in Auftrag gegeben wurde.

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Mittelstand pro Opting Out

"Ein gutes Beispiel sind die USA: Hier liegt die Beteiligungsquote dank Opting-out bei über 80 Prozent. Dies schafft eine flächendeckende Versorgung über alle Unternehmensgrößen und Branchen hinweg", sagt Frank-Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG. "Wir als Versicherer wünschen uns daher von der deutschen Politik einen rechtlichen Rahmen, der insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen Sicherheit gibt, ein Opting-out-Modell einzuführen. Dies könnte der betrieblichen Altersversorgung einen neuen Schub verleihen. Die Versicherungsunternehmen stehen dafür der Wirtschaft und der Politik als Partner bereit."

Gesetzliche Grundlage für Opting-out-Modell fehlt

Gäbe es eine gesetzliche Grundlage für das Opting Out Modell, wäre vieles einfacher. Unternehmen fände eine solche Lösung ebenfalls angenehm: "Wenn es um die bAV-Beratung geht, dann vertraut der Mittelstand in erster Linie spezialisierten bAV-Beratern (57 Prozent) und Versicherungsunternehmen (47 Prozent)", so Prof. Dr. Fred Wagner vom Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig. Aktuell ist für immerhin 35 Prozent der Firmen die Einführung von Opting-out in ihrem Betrieb denkbar, während sich 13 Prozent das Modell bereits näher angeschaut haben. Vermutlich um einiges größer wäre der Grad der Zustimmung, gäbe es eine gesetzliche Grundlage für Opting-out.

Denn bisher empfinden viele Unternehmen das Modell aktuell noch als stark erklärungsbedürftig: so wird es nicht selten als bevormundend empfunden, gleichwohl selbstverständlich für den einzelnen Arbeitnehmer eine Widerspruchsmöglichkeit besteht. Überraschend hingegen ist dies: anders als erwartet, spielt die oftmals als bAV-Hemmnis genannte Haftung des Arbeitgebers für die Unternehmen tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle; nicht mal ein Fünftel der Unternehmen empfindet diese als Hürde. Obschon zwar fast jedes kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland eine bAV anbietet, da darauf seit 2002 ein Rechtsanspruch besteht, nutzt die Mehrzahl der Beschäftigten diesen Anspruch nicht.

Zuzahlung des Arbeitgebers bei Geringverdienern

Der "bAV-Kompass Mittelstand" zeigt, dass die bAV-Quote bei einem Drittel der Unternehmen unter 20 Prozent liegt, bei einem weiteren Viertel liegt er nur zwischen 20 und unter 40 Prozent der gesamten Belegschaft. Damit ist der Wert deutlich geringer, als er in Großunternehmen üblich ist. Letztlich bewegt er sich unter dem Schnitt der gesamten deutschen Wirtschaft, dort stagniert die bAV-Quote seit einigen Jahren bei 60 Prozent. Der Gründe gibt es hierfür zahlreiche: Dazu zählen vor allem die begrenzten Budgets der Arbeitnehmer, so die Studie, dazu kommt auch ein mangelnder Wissensstand über die Vorteile der bAV sowie nicht zuletzt das Gefühl, die bAV sei kompliziert. "Gerade im Mittelstand besteht akuter Handlungsbedarf", so Frank-Henning Florian. "Vor allem bei den Mitarbeitern muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden." Dabei seien vor allem Geringverdiener bisher unterversorgt, vornehmlich in der Gruppe der unter 30-Jährigen ist die bAV-Durchdringung mit gerade einmal 12 Prozent der Berechtigten im Mittelstand aktuell noch stark unterrepräsentiert.

"Dabei sind sie es, die den demografischen Wandel und seine finanziellen Folgen für die Altersversorgung besonders hart zu spüren bekommen werden", so der Studienleiter Prof. Dr. Fred Wagner. Vergleichbar teigt sich das Bild auch beim Einkommen: Beschäftigte mit eher geringen Jahreseinkommen unter 25.000 Euro stellen nur 11 Prozent aller bAV-Nutzer dar. Aufgrund der Tatsache, dass die bAV im Mittelstand bisher vorwiegend arbeitnehmerfinanziert ist, fehlt den Beschäftigten die ein niedriges Einkommen beziehen oftmals das Geld für eine bAV. Ein Arbeitgeberzuschuss, beispielsweise in Höhe der gesparten Lohnnebenkosten, würde dem Modell jedenfalls mehr Attraktivität verleihen.

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R+V Versicherung, Universität Leipzig