Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, werden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während ab dem 1. Juli 2015 Frauen pro Kind im Westen 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es für Mütter im Osten nur 27,05 Euro.

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Mütterrente: Westdeutsche Mütter erhalten 2,16 Euro mehr Bruttorente

Mütter in Ostdeutschland werden bei der Mütterrente durch den niedrigen Rentenwert (Ost) nicht nur generell benachteiligt, zusätzlich werden sie durch den sogenannten Übergangszuschlag schlechter gestellt, erläutert die Oppositionspartei in dem Schreiben.

Die Ungerechtigkeiten sind durch die Überführung der Altsicherungssysteme der DDR in das bundesdeutsche Recht mit dem Renten-Überleitungsgesetz von 1991 entstanden. Der Übergangszuschlag gilt als „Bestandsschutz“, wenn aus dieser Zeit Anspruch auf eine Rente wegen Todes oder eine Versichertenrente besteht. Dieser wird zusätzlich zum Rentenzuschlag auf nach DDR-Recht errechnete Renten gezahlt, da der Rentenzuschlag sonst nicht ausreicht.

Für Mütter, die bei Inkrafttreten der neuen Regelung bereits in Rente seien, würden die anrechenbaren Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, als Zuschlag gezahlt. Jedoch werde dieser Zuschlag bei Müttern im Osten, die noch einen Übergangszuschlag hätten, ganz oder teilweise getilgt. Bei jenen Müttern hingegen, „die einen Auffüllbetrag oder einen Rentenzuschlag haben, wird der Zuschlag aus der zusätzlichen Kindererziehungszeit, also faktisch der verbesserten Mütterrente, nicht vom geschützten Zahlbetrag der Rente abgeschmolzen“.

Änderung im Rentenrecht gefordert

Die vergleichbaren Regelungen Auffüllbetrag, Rentenzuschlag und Übergangszuschlag geben jenen ostdeutschen Müttern einen Bestandsschutz, die bis 1996 in Rente gegangen sind. Sie sind heute 80 Jahre und älter. Dieser Schutz sichert den Zahlbetrag der Rente nach DDR-Recht, falls dieser höher ist als der Zahlbetrag nach dem Recht der bundesdeutschen Rentenversicherung.

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So dürfe es nicht hingenommen werden, dass einige ostdeutsche Mütter mit einer neuen Ungerechtigkeit konfrontiert würden und wegen ungleicher Schutzregelungen trotz nachgebesserter Mütterrente leer ausgingen, monieren die Abgeordneten. Sie fordern in dem Antrag unverzüglich entsprechende Änderungen im Rentenrecht.

Deutscher Bundestag