Hunde verursachen jährliche Haftpflichtschäden in Höhe von 80 Millionen Euro
Hundehalterhaftpflicht: Hunde sind der beste Freund des Menschen – das stimmt schon. Aber Hundehalter vergessen gelegentlich, dass es sich bei Hunden trotz ihrer Intelligenz und Treue um Tiere handelt, die großen Schaden verursachen können. Das zeigt sich auch an der Höhe der jährlichen Haftpflicht-Schäden.
Rund sieben Millionen Hunde leben in Deutschland – die meiste Zeit bereiten sie ihren Herrchen oder Frauchen viel Freude. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa wenn Hunde zubeißen oder das Mobiliar in der Mietwohnung beschädigen. Jährlich müssen die Versicherer rund 100.000 Haftpflichtschäden regulieren, die durch Hunde verursacht werden, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemeldung. Der Schadenaufwand beträgt stolze 80 Millionen Euro pro Jahr (siehe Grafik).
Anzeige
Absichern lässt sich das finanzielle Risiko über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese ist in 5 Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben, wenn Tierfreunde einen Hund halten wollen (Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg). Die Hundehalterhaftpflicht trägt die Kosten für Schäden, die der Hund Dritten zugefügt hat. Sie leistet u.a. bei:
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes).
Der Grad der Absicherung ist in Deutschland bereits recht hoch: Immerhin 70 Prozent aller Hundehalter haben für ihr Tier eine Haftpflicht abgeschlossen. Dieser Schutz ist auch deshalb wichtig, weil das Prinzip der Gefährdungshaftung gilt. Das bedeutet: Selbst wenn dem Halter keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, muss er für Schäden aufkommen, die sein Hund verursacht.
Anzeige
Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt die Hunde-Police aber in der Regel nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet aber die private Unfallversicherung.