Unfallversicherung: Auch Kinder können für Verkehrsunfall verantwortlich sein
Unfallversicherung: Kinder sind nicht immer unschuldig. Sie können allein für Unfälle und deren Folgen verantwortlich sein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. : 10 U 22/12) geht hervor, dass ein elfjähriges Kind, das von einem Auto erfasst wird, weil es bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite befindlichen Kindergruppe läuft, unter bestimmten Umständen allein für die Unfallfolgen verantwortlich ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Autofahrer mit nur 20 bis 30 km/h unterwegs war und er das Kind nicht bemerken konnte.
Im aktuellen Fall hatte die Fahrerin des Wagens wegen einer Kindergruppe die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs auf etwa 20 bis 30 km/h gedrosselt. Trotzdem vermochte sie es nicht, das plötzlich zwischen den parkenden Autos vor ihr auftauchende Mädchen rechtzeitig wahrzunehmen.
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Autofahrer unschuldig - Kind allein verantwortlich
Die Eltern klagten gegen die Fahrerin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Naumburger Oberlandesgericht wies die Forderungen als unbegründet zurück. Nach Ansicht der Richter nämlich sei Mädchen allein für den Unfall verantwortlich. Auch haftet Autofahrerin nicht aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs.
Zwar sind laut Paragraf 3 Absatz 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) Fahrzeugführer dazu verpflichtet, gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen insbesondere durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit sowie durch erhöhte Bremsbereitschaft ein Verhalten an den Tag zu legen, welches eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausschließt. Doch kam dieser Verpflichtung die betreffende Autofahrerin konsequent nach. Nachweislich hat sie ihre Geschwindigkeit um gut die Hälfte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit reduziert, als sie die Kindergruppe wahrnahm.
Kinder sollten sich wenigstens im Straßenverkehr regelkonform verhalten
Darüber hinaus sei ihr nach Meinung des Gerichts ebensowenig die Tatsache, dass sie ihre Aufmerksamkeit auf die Kindergruppe fokussierte, vorzuwerfen. Mit einem weiteren, sich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen befindlichen Kind musste sie nicht rechnen. Dem verletzten Kind indessen warfen die Richter vor, sich grob verkehrswidrig verhalten zu haben. In seinem Alter sei das Mädchen grundsätzlich in der Lage, zu wissen, was es tut. Es hätte einschätzen können, dass es gefährlich und unvernünftig ist, zwischen zwei parkenden Autos vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren.
Des Weiteren steht nach der Beweisaufnahme fest, dass das Mädchen durch die anderen Kinder durch Zurufe davon abgehalten werden sollte, die Straße vor dem sich nähernden Auto zu überqueren. Das Mädchen hat die Straße dennoch überquert und sich die Folgen des Unfalls damit selbst zuzuschreiben.
Da solche Fälle immer mal vorkommen und sich Eltern nicht darauf verlassen können, dass bei einem (Verkehrs-)Unfall immer ein anderer für die unfallbedingten Verletzungsschäden des Kindes haftet und aufkommt - aber auch weil sich Kinder ebenso ohne Beteiligung eines anderen verletzen können, beispielsweise weil sie wegen eines Fahrfehlers vom Fahrrad stürzen, haben private Versicherer diverse Lösungen ersonnen.
Unfall- und Invaliditätsversicherung für Kinder
Beispielsweise besteht der Versicherungsschutz einer privaten Unfallpolice rund um die Uhr. Zudem können die Leistungshöhen und die Leistungsarten bei einer privaten Unfallversicherung frei vereinbart werden. So lässt sich die Höhe einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, die nach einer unfallbedingten Invalidität fällig wird, entsprechend dem individuellen Bedarf frei wählen.
Zudem können optional weitere hilfreiche Leistungen wie die Übernahme von Bergungs- und Suchkosten, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationskosten mitversichert werden. Sinnvoll ist aber auch eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.
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Versicherungsexperten empfehlen alternativ den Abschluss einer Invaliditätsversicherung für Kinder. Der Grund: Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen. Rein statistisch sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen, wie die Stiftung Warentest berichtet. Die Mehrheit der Beeinträchtigungen resultiert aus schweren Krankheiten.