Deutschland ist Minijob-Land. Rund 7,24 Millionen Menschen haben eine Stelle auf 450 Euro-Basis, betroffen sind vor allem Frauen. Aber auch Studenten oder Rentner verdienen sich häufig auf Minijob-Basis etwas dazu. Brisant: 2,42 Millionen Menschen müssen sogar zusätzlich geringfügig arbeiten, obwohl sie einen Vollzeitjob haben, z.B. weil das Geld zum Leben nicht reicht.

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Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums lassen nun befürchten, dass den Niedriglöhnern zukünftig noch weniger bleiben wird. Bisher sind Minijobs teils von Sozialabgaben befreit. Nun empfiehlt der wissenschaftliche Beirat von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in einem Gutachten, „die Steuerfreiheit von Minijobs für Zweitverdiener in einer Ehe abzuschaffen“. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (Montag), der das Papier vorab vorliegt. Heute soll es offiziell vorgestellt werden.

Mehr Frauen sollen in sozialversicherungspflichtige Jobs wechseln

Erstellt wurde das Gutachten mit dem Namen „Potentiale nutzen – mehr Fachkräfte durch weniger Arbeitsmarkthemmnisse“ fast ausschließlich von Ökonomen. Und so wird auch der Vorschlag von nüchternen volkswirtschaftlichen Überlegungen begleitet. Die Ausgangsfrage: Wie können mehr Minijobber, speziell Frauen, dazu gebracht werden, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen? Die These: Wenn Minijobs mit Steuern „bestraft“ werden, ist der Anreiz für viele Niedriglöhner größer, in einen anderen Job zu wechseln. Eine Argumentation, die es allein den Beschäftigen zu Last legt, dass sie "nur" einen Minijob haben - und die Angebotsseite, speziell die Rolle der Arbeitgeber, außer Acht lässt.

Kritisiert wird in dem Papier, dass Minijobs besonders „für Verheiratete mit mit hoher Grenzsteuerbelastung interessant“ seien. Es sei „angesichts der hohen steuerlichen Belastung, die an der Verdienstgrenze der Minijobs“ einsetzt, wenig überraschend, dass so wenig geringfügige beschäftigte Frauen auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle wechselten. Die Wirtschaftsweisen hatten dies ebenfalls als „Fehlanreiz“ kritisiert und der Bundesregierung geraten, „die Steuerfreiheit der Minijobs im Nebenerwerb und für den Zweitverdiener einer Ehe abzuschaffen.“

Ausgearbeitet wurde das Reformpapier von einem Gremium, das mehrheitlich mit männlichen Wissenschaftlern besetzt ist – aber Frauen und Familien stärker belasten würde. Als weitere Maßnahme sollen die Steuerklassen III und V, von deren Kombination vor allem Eheleute mit Nebenverdienst profitieren, abgeschafft werden.

Flexiblerer Renteneintritt angemahnt

Doch eine Steuerpflicht für Geringverdiener ist nicht der einzige Reformvorschlag. Der Beirat wünscht sich von der Bundesregierung neue flexiblere Regeln für den Renteneintritt. Als Vorbild wird Norwegen empfohlen: Dort können Arbeitnehmer flexibel zwischen 62 und 75 Jahren in Rente gehen und das Altersgeld mit Erwerbstätigkeit kombinieren. Der Beirat empfiehlt deshalb, die bestehenden Grenzen für Zuverdienste von Frührentnern abzuschaffen und ein sogenanntes „Vollrentenalter“ einzuführen, das bei 67 Jahren liegen soll. Wer nicht bis zu diesem Vollrentenalter erwerbstätig ist, soll seine Rente anteilig gekürzt bekommen, wer länger arbeitet, Zuschläge.

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Wirklich neu sind die Reformvorschläge zur Renten-Flexibilisierung nicht. Schon jetzt gibt es Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr, wenn man vorzeitig in Rente geht, und Zuschläge von 6 Prozent für aufgeschobene Rentenjahre. Diese seien jedoch zu niedrig und „versicherungsmathematisch nicht haltbar“, kritisieren die Experten. Sie verlangen noch stärkere Anreize, auch im Rentenalter erwerbstätig zu bleiben.

Süddeutsche Zeitung