Kunden privater Altersvorsorge-Produkte sind zunehmend verunsichert. Laut Thüringischer Landeszeitung (TLZ) erhält der Sozialverband Hessen-Thüringen (VdK), der rund 20.000 Mitglieder zählt, regelmäßig Anfragen von Neurentnern, weil Krankenkassen tausende Euro von ihnen fordern, sobald betriebliche Renten und Lebensversicherungen ausgezahlt werden. Oft wüssten die Rentner nicht, dass die Sozialversicherung im Falle der Auszahlung noch einmal kräftig ins Portemonnaie fasst, klagt der Sozialverband. Viele Rentner würden sich betrogen fühlen.

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Gesetzesänderung führte zu Beitragspflicht

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), das zum Januar 2004 in Kraft trat. Seitdem sind Direktversicherungen und Pensionsfonds auch beitragspflichtig, wenn die Summe per Einmalzahlung geleistet wird. Brisant: die Gesetzesänderung gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersvorsorge deutlich vor 2004 abgeschlossen haben. Vor dieser Reform wurden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur fällig, wenn eine Direktversicherung als Monatsrente floss.

Enttäuscht sind die Neurentner auch deshalb, weil die anfallenden Beiträge in den jährlichen Standmitteilungen der Versicherer nicht ausgewiesen werden. Aufgrund der bitteren Konsequenzen für private Altersvorsorge-Sparer hat der VdK bereits eine Verfassungsklage gegen die Gesetzesänderung angestrebt – vergebens.

Sozialverband unterliegt vor Bundesverfassungsgericht

„Der Sozialverband VdK sah mit dieser Änderung den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt und führte Musterstreitverfahren“, erklärte Philipp Stielow, Sprecher des VdK Hessen-Thüringen, der Thüringischen Landeszeitung. Aber das Bundesverfassungsgericht habe die Rechtmäßigkeit der Änderung 2008 bestätigt. Ärgerlich auch deshalb, weil die Gesetzesänderung die private Altersvorsorge schwächt und unattraktiver macht.

Grundsätzlich müssten gesetzlich Versicherte auf die bAV-Zahlungen Krankenversicherungsbeiträge abtreten, erklärt der Sozialexperte. Dabei werde ein Hundertzwanzigstel der Auszahlungssumme als monatlicher Zahlbetrag veranschlagt – auf dieser Basis werde der Versicherungsbeitrag errechnet. Allerdings gibt es hierbei ein Schlupfloch: Der Arbeitnehmer kann nach Eintritt in die Rente seine abgeschlossene Versicherung privat fortführen. „Dann sind aus dem Teil der Auszahlungssumme, der sich aus privaten Beiträgen des Versicherten ergibt, keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen“ (1 BvR 1660/08).

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Auch GDV fordert Änderungen

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass die anfallenden Sozialabgaben die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge deutlich schmälern. In einem Positionspapier fordert der Verband aktuell, dass der Staat bzw. die Krankenkassen hier weniger rigoros zugreifen. Gesetzlich Versicherte müssen auf ihre Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Derzeit macht die Einbuße fast ein Fünftel aus. Deshalb kriegen Versicherte oft tausende Euro weniger heraus als erhofft. Hinzu kommt: Ab 2040 müssten die Alterseinkünfte zu 100 Prozent versteuert werden.

TLZ