Auch die LV1871 reagiert auf das Lebensversicherungsreformgesetz. Ziel des Gestzes ist die Senkung von Abschlussprovisionen im Sinne des Kunden. Eine Provisionsdeckelung ist darin nicht vorgeschrieben, Versicherer können jedoch in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur zu 25 ‰ statt zu bisher 40 ‰ der Beitragssumme steuerlich anrechnen. Würden die Abschlussprovisionen auf dem bisherigen Niveau bleiben, müssten die finanziellen Mittel dafür aus anderen Quellen stammen. Bisher haben beispielsweise Stuttgarter, ERGO, ARAG und Württembergische mit der Absenkung von Abschlusscourtagen und der Anhebung der Bestandscourtagen auf das LVRG geantwortet.

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LV1871 lässt Versicherungsmakler zwischen zwei Courtagemodellen wählen

Die LV1871 stellt Maklern künftig zwei Konditionsmodelle zur Auswahl. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Versicherungsbote vorliegt.

  1. Modell laufende Abschlusscourtage: Makler erhalten 34 ‰ Abschlusscourtage, die Stornohaftungszeit liegt weiterhin bei 60 Monaten. Zusätzlich erhalten sie eine laufende Abschlusscourtage in Höhe von jährlich 2 %
  2. Modell verlängerte Haftungszeit: Makler erhalten 46 ‰ Abschlusscourtage bei einer auf 96 Monate verlängerten Haftungszeit

Für einige Produkte gelten besondere Konditionen, unabhängig davon, für welches der beiden oben aufgeführten Modelle sich der Makler entscheidet: Bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung und Kapitallebensversicherungen auf den Todesfall (jeweils gegen laufenden Beitrag) werden 45 ‰ Abschlusscourtage gezahlt und es gelten weiterhin 60 Monate Haftungszeit. Bei Einmalbeträgen, Zuzahlungen und Zulagen gibt es 33 ‰ Abschlusscourtage. Dabei gilt lediglich für Zulagen eine Haftungszeit von 12 Monaten.

Keine Wahl?

Makler haben laut dem Schreiben bis zum 22. Juni 2015 Zeit, dem Versicherer ihren Wunsch mitzuteilen. Sollte keine Wahl getroffen werden, gilt mit der Einreichung von Neugeschäft nach dem 1. Juli 2015 das Konditionsmodell der laufenden Abschlusscourtage.

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Welche Ziele die LV1871 künftig verfolgt, hat Versicherungsbote parallel beim Versicherer angefragt.