Für den abermaligen Rückgang im Kerngeschäft der Krankenvollversicherung, den die PKV in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 dingfest machen konnte, führt der Verband als Begründung Sonderfaktoren ins Feld, von denen im Versicherungsjournal dieser Tage zu lesen war.

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Krankenvollversicherung: Zahl sinkt wegen Sonderfaktoren

Eine der Sonderfaktoren ist dabei in der guten konjunkturellen Entwicklung zu suchen, die dazu geführt hat, dass sich zahlreiche Selbstständige eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesucht haben. Damit allerdings sank deren Verdienst unter die Grenze der Versicherungspflicht, was ihren Verbleib in der PKV verhinderte.

Weiterhin feststellen ließ sich, dass die Anzahl der Versicherten mit einem Basistarif im vergangenen Jahr um 7,5 Prozent oder 2.000 auf 28.700 anwuchs. Denn seit 2009 gilt unter anderem die Regel, dass die Ablehnung aufnahmeberechtigte Personen nicht rechtens ist. Ferner ist dem Gesetz entsprechend auch davon Abstand zu nehmen, für diese Angebote Risikozuschläge zu erheben. Auch wurde der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Maximum festgesetzt, welches im Falle einer Hilfebedürftigkeit des Versicherten um die Hälfte reduziert werden muss.

PKV: Standardtarif als Option muss wieder her

Fünfzig Prozent der Neuzugänge im Basistarif rekrutierten sich im Jahr 2014 aus dem PKV-Bereich, die aber trotzt der herrschenden allgemeinen Pflicht zur Versicherung eine nämliche nicht vorweisen konnten. In den fünf Jahren seit 2009 wurde bis 2014 aus der Gruppe der Nicht-Versicherten 11.200 Personen als Neuzugang verzeichnet. Fest steht, dass für nicht wenige Bundesbürger selbst der Basistarif nicht zu finanzieren ist. So wuchs der Anteil derjenigen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit nur den halben Beitrag zahlten, um ein Zehntel.

Dass der Standardtarif wieder her muss, werde an dieser Stelle evident. So formuliert auch der PKV-Verband gegenüber der Bundesregierung die Forderung nach einer Wiederöffnung des Standardtarif, damit auch für die finanziell Schwächeren in der Bundesrepublik die Möglichkeit gegeben ist, eine Auswahl zu treffen.

Notlagentarif: Zahl steigt, Notwendigkeit auch

Um ein nicht zumutbares Verenden in der Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, beschloss die PKV im Sommer des Jahres 2013 die Einführung eines Notlagentarifs. Mit diesem Tarif werden Versicherte, die gerade nicht solvent sind, nicht verstoßen, sondern in ihrem Versicherungsschutz herab gestuft. Sobald die die fälligen Zahlungen aber beglichen haben, sind sie wieder vollversichert, als wäre nichts gewesen. Er soll verhindern, dass säumige Beitragszahler in eine Schuldenfalle geraten. Wer trotz zweimaliger Mahnung den Beitrag nicht zahlt, wird in den Notlagentarif umgestuft. Dieses Modell war offenbar sehr beliebt unter den Versicherten, denn die Zahl der PKV-Versicherten, die einen Teil ihres Versichertenlebens in der Kaste des Notlagentarifs verbrachten, nahm im vergangenen Jahr um nicht magere 22,5 Prozent zu (auf nun 114.700 Versicherte).



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