Eigentlich konnte der Gothaer Konzern dieser Tage eine gute Bilanz für das Geschäftsjahr 2014 verkünden. Die erlösten Beiträge stiegen um 4,9 Prozent auf 4,51 Milliarden Euro und das Nachsteuerergebnis um 13,2 Prozent auf 122 Millionen Euro. Ein Wachstum deutlich über dem Marktdurchschnitt.

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Unter den Erwartungen blieb allerdings die Entwicklung in der Lebens- und Krankenversicherungssparte. In der Krankenvollversicherung sank die Zahl der Versicherten um 2,5 Prozent auf nun 153.645. Es war das dritte Jahr in Folge, dass die Zahl der Krankenvollversicherten abnahm. Auch die Sparte Lebensversicherung verzeichnete auf Konzernebene aufgrund des schwierigen Marktumfelds einen leichten Rückgang mit einem Minus von 0,9 Prozent.

Gothaer senkt ab Juli Vergütung

Ob da die geplanten Änderungen in der LV-Sparte das Geschäft des Versicherer beleben werden, ist aber zu bezweifeln. Über alle Vertriebswege hinweg senkt die Gothaer Lebensversicherung ihre Vergütung für Neuverträge um 1,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Die Änderungen sollen bereits zum 1. Juli 2015 greifen, wie Michael Kurtenbart, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Leben und Kranken, auf der Bilanzpressekonferenz des Konzerns berichtete. Im Gegenzug soll die Bestandsvergütung angehoben werden – um welche Beträge, konnte zum Redaktionsschluss nicht in Erfahrung gebracht werden.

Es bestätigt sich jedoch der branchenweite Trend, dass die Stornohaftung vermehrt auf Vermittler übertragen wird. „Zu einem vollen Ausgleich kommt es nur, wenn der Kunde vertragstreu ist“, so Kurtenbach. 10 Jahre lang müssen die Vermittler auf treue Kunden hoffen, um ihre Einbußen bei der Abschlussvergütung über die Bestände auszugleichen.

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Zudem kündigte Kurtenbach in der betrieblichen Altersvorsorge einen möglichen Rückzug aus dem Klassik-Geschäft an. bAV Klassik mache zur Zeit wenig Sinn. Auch das Privatgeschäft mit „klassischen“ Lebensversicherungen, die einen Garantiezins versprechen, will der Versicherer verringern. Im kommenden Jahr sollen neue Garantieprodukte auf den Markt kommen, die zum Beispiel zeitlich begrenzte oder endfällige Garantien vorsehen. Eine Entscheidung über mögliche Garantiemodelle sei aber noch nicht gefallen.