Vermittlerrichtlinie IDD: Keine Provisionsoffenlegung & Weiterbildungspflicht reduziert
Versicherungs-Vermittlerrichtlinie IDD - Im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen wurde ein Kompromiss über die Neufassung der Vermittlerrichtlinie IDD erzielt. So solle es keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder –einschränkung geben. Auch die befürchtete regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung wurde eingestampft. Statt 40 Stunden sollen Vermittler künftig mindestens 15 Stunden im Jahr weiterbilden. Dafür könnten reine Produktschulungen ausgeschlossen werden.
Die Trilog-Verhandlungen in Brüssel zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie wurden am Dienstagabend erfolgreich abgeschlossen. So wird aus der Insurance Mediation Directive (IMD) die Insurance Distribution Directive (IDD), um über den Namen schon klarzustellen, dass es sich um eine Regulierung der gesamten Vertriebskette handelt.
Anzeige
Zwar liege der offizielle Abschlusstext, der nun ans Parlament gehen wird, noch nicht offiziell vor. Allerdings sickerten bereits wichtige Punkte durch. Die IDD soll insbesondere für mehr Transparenz sorgen. So sollen unter anderem standardisierte Produktinformations-Blättern auch für Nicht-Leben-Produkte mehr Transparenz schaffen. Diese sollen Verbraucher kurz und knapp über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung, Vertragskonditionen und Laufzeiten informieren.
IDD: Weiterbildungspflicht reduziert
Laut Beschluss sollen Kunden künftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung, sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Derweil solle es in der neuen Vermittlerrichtlinie keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder –einschränkung geben. Auch bei der Verpflichtung zur Weiterbildung wurde nachjustiert. So sollen, nach Informationen des AfW, statt 40 Stunden nur noch mindestens 15 Stunden jährlich geleistet werden. Dieses „professional training“ solle aber „substantiell“ sein. Damit könnten reine Produktschulungen aus der Erfassung fallen.
„Lieber 15 Stunden qualifizierte Weiterbildung als 40 Pflichtstunden mit einem Bauchladen an Inhalten pro Jahr. Oder anders formuliert: Wenn Vermittler Zeit in Weiterbildung investieren, dann sollen sie auf jeden Fall davon inhaltlich profitieren und nicht ihre Zeit absitzen“, begrüßt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme diesen Beschluss.
Von den neuen Regelungen ausgenommen soll der Vertrieb von „einfachen Versicherungen“ sein. Dazu zählten unter anderem Produkte wie Reiserücktrittsversicherungen, erklärte CDU-Europaabgeordnete Werner Langen gegenüber dem Versicherungsjournal. Als Grenze soll eine jährliche Prämie von maximal 200 Euro im Jahr angesetzt werden.
Vermittlerrichtlinie muss bis 2017 in Kraft treten
Mit der Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt wird jedoch erst im Spätherbst 2015 gerechnet und auch dann wird es noch einige Zeit dauern ehe die Richtlinie in nationales Recht gegossen wird. Nach AfW-Informationen haben die EU-Staaten 24 Monate Zeit, um die IDD umzusetzen. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten der IDD in die Zeit der Bundestagswahl 2017 kommen könnte.
Anzeige
Da die Vermittlerrichtlinie nicht eins zu eins übernommen werden muss, können die Regelungen von Land zu Land variieren. Demnach könnten rein theoretisch doch noch 40 Stunden Weiterbildung auf deutsche Vermittler zukommen. Tendenziell wird sich der Gesetzgeber an den europäischen Vorgaben orientieren. Bis Inkrafttreten der IDD im nationalen Recht besteht für Vermittler kein Zwang zur Weiterbildung. Da es dafür noch keine rechtliche Grundlage gibt.