Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben gemeinsam eine fondsgebundene Riester-Rente der HDI Lebensversicherung AG abgemahnt. Ohne Verhandlung erkläre der Versicherer nun 43 von 48 Klauseln nicht mehr zu benutzen. Diese beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen.

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HDI will 43 von 48 beanstandeten Klauseln nicht mehr zu benutzen

Bereits am 9. Juni hatte das Landgericht Köln in einem Teil-Anerkenntnisurteil entschieden, dass diese Klauseln zu Abschlusskosten und Rückkaufswerten nicht mehr von dem Versicherer benutzt werden dürfen.

„Ein erster Sieg für den Verbraucherschutz, den wir auch in den fünf weiteren Klauseln zusätzlich erringen wollen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Dem pflichtete auch Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin für Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen in der Verbraucherzentrale, bei: „Endlich ist bestätigt, dass auch für Riester geförderte Lebens- und Rentenversicherungen die Transparenzanforderungen wie für private Verträge gelten“

Riester-Rente besonders verbraucherfeindlich

Obwohl für die ungeförderten Verträge bereits höchstrichterlich entschieden war, dass derartige Klauseln nicht zulässig sind, hat der HDI diese bei Riester-Renten weiterhin eingesetzt. „Dem Versicherer war klar, dass diese Klauseln keinen Bestand haben. Er hat es aber darauf ankommen lassen“, empört sich Becker-Eiselen. „Der HDI versuchte unter dem Deckmantel der staatlichen Förderung besonders verbraucherfeindlich zu agieren“, verstärkt Kleinlein die Kritik.

„Nicht nur die Riester-Kunden, sondern auch alle Steuerzahler, die die staatliche Förderung bezahlen, werden über den Tisch gezogen, wenn die Versicherungswirtschaft wissentlich mit verbraucherfeindlichen Klauseln arbeitet", erklärt Kleinlein.

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In den noch ausstehenden fünf Klauseln wollen die Verbraucherschützer prüfen lassen, ob die vom HDI verwendeten Beschreibungen besonders „geringer Leistungen“ haltbar sind. Ebenso Zweifel hegen die Experten aus BdV und Verbraucherzentrale, ob die Form der Abschlusskostenverrechnung im Einklang mit dem Recht stehe. So werden zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten, die über fünf Jahre verteilt werden, noch von jedem eingehenden Euro weitere Abschlusskosten berechnet.

Bund der Versicherten e. V.

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