Hallesche startet Offensive für die betriebliche Krankenversicherung
Die Hallesche will zukünftig verstärkt das Geschäft mit betrieblichen Krankenversicherungen fokussieren. Hierfür setzt sie auf bAV-affine Versicherungsmakler, die den Absatz ankurbeln sollen. Getreu dem Motto: Die betriebliche Krankenversicherung hat kein Nachfrageproblem, sondern ein Vertriebsproblem.
Die PKV-Sparte schwächelte in den letzten beiden Jahren: zumindest, wenn es um private Krankenvollversicherungen geht. Doch darüber hinaus bietet die Branche jede Menge ungenutzte Potentiale, speziell im Bereich der Zusatzversicherung und der betrieblichen Krankenversicherung. Diese Potentiale will die Hallesche nun stärker fokussieren – und hat hierfür ein Kompetenzteam für den Maklervertrieb gebildet.
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Vorsorge-Checks und betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie das Versicherungsjournal (Dienstag) berichtet, will die Hallesche Krankenversicherung a.G. mit „Vorsorge-Checks“ den Unternehmen den Einstieg in die betriebliche Krankenversicherung schmackhaft machen. Ein besondere Chance biete dabei das betriebliche Gesundheitsmanagement, das für Arbeitgeber immer wichtiger werde, wie Vorstandschef Dr. Walter Botermann bei einem Pressegespräch in Stuttgart erläuterte. Zum einen sei dieser Service ein Instrument, um Fachkräfte zu binden. Zum anderen könne es dazu beitragen, den Krankenstand in älter werdenden Belegschaften zu reduzieren.
Die Vorsorge-Checks sind Gutscheine, mit denen die Versicherten Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Niveau hinaus wahrnehmen können. „Ziel ist es, dass die Menschen sich mehr mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen“, erläutert Botermann. Einfacher als mit den Gutscheinen gehe dies nicht. Darüber hinaus bietet die Hallesche das übliche Spektrum an Krankenzusatzversicherungen für die betriebliche Absicherung, speziell für die Zahnmedizin und den stationären Bereich. Versicherbar seien nicht nur Mitarbeiter, sondern auch deren Angehörige. Die Beschäftigten haben die Chance, die Policen nach Ausscheiden aus der Firma individuell weiterzuführen.
Kompetenzteam für Versicherungsmakler
Aktuell erreicht die Hallesche laut eigenen Angaben etwa 500 Arbeitgeber und einen Firmenbund mit insgesamt 20.000 Versicherten. Zu wenig, wie der Versicherer in dem Pressegespräch betonte. Deshalb hat die Hallesche ein Kompetenzteam für den Geschäftsbereich zusammengestellt, welches Versicherungsmakler ermutigen soll, auf dem Gebiet der bKV tätig zu werden.
Hierbei hofft die Hallesche auch auf Vermittler, die bereits auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge Erfahrung haben. BKV und bAV würden sich ideal ergänzen. „Die positiven Effekte einer bKV für Mitarbeiter greifen sofort. Eine bAV sorgt später für die finanzielle Sicherheit im Alter.“ Denkbar sei, beide Themen zu einer Gesamtlösung zu bündeln, kommentiert Wiltrud Pekarek, Mitglied im Vorstand der Halleschen. So könnten die bei der bAV gesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung genutzt werden.
Dass die Sparte Wachstumspotentiale bietet, steht außer Frage. Nach Einschätzung der Unternehmensberatung Boston Consulting Group bieten nur 15 bis 20 Prozent der großen mittelständischen Unternehmen ihren Angestellten eine bKV an (Zahlen für 2012). Problematisch sei es vor allem, kleinere Betriebe zu erreichen, die oft den organisatorischen Mehraufwand scheuen. Doch je mehr Themen wie Burnout und Stress auch in den Medien diskutiert werden, desto mehr nimmt auch die Sensibilität für die Gesundheit am Arbeitsplatz zu.
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Nachteilige Steuerregelung seit 2014
Laut einer repräsentativen Studie des Erfurter INSA-Institutes im Auftrag des PKV-Verbandes fänden es fast zwei Drittel (63 Prozent) aller Beschäftigten gut, wenn ihr Arbeitgeber ihnen eine betriebliche Krankenversicherung anbieten würde. Von Nachteil ist die steuerliche Behandlung als „Barlohn“ statt als Sachlohn, die sich seit einer Empfehlung der Finanzminister von Bund und Ländern seit 2014 durchgesetzt hat. Damit ist eine höhere steuerliche Belastung der Zusatzleistungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebe verbunden, klagt der PKV-Verband. Die Leistungen sind nun nicht mehr bis zur gesetzlichen Freigrenze von 44 Euro im Monat von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.