Im vergangenen Jahr haben sich bei der TK über 5000 Versicherte gemeldet, die unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts oder Behandlungsfehlers durch Arzt oder Krankenhaus leiden oder dies zumindest als Ursache vermuten. Dabei kann es sich um künstliche Gelenke oder Hüften handeln, die zu Bruch gehen, um Herzschrittmacher, die den Dienst versagen oder um giftige Brustimplantate. TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau: „Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wollen wir mit dem neuen Angebot schließen."

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Kanzlei erstellt schriftliches Gutachten

Die TK erfasst und prüft die Schilderungen zu den Beschwerden sowie die erfolgte Behandlung. Die Informationen sowie eventuell vorliegende Behandlungsunterlagen werden direkt an die beauftragte Kanzlei weitergeleitet. Diese erstellt auf Basis der Unterlagen und in enger Absprache mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten. Das Gutachten kann bei eventuellen Gerichtsverfahren verwendet werden.

Im Detail prüfen die Gutachter, ob die Ursache für die Beschwerden auf Herstellungs-, Material- oder Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam mit dem Betroffenen geplant.

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Betroffene TK-Versicherte wenden sich direkt an ihre Krankenkasse

Wer bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert ist und einen Verdacht auf einen Medizinproduktschaden oder Behandlungsfehler hat, wendet sich am besten an den TK-Experten für Medizinrecht. Die Telefonnummer lautet: 0385 77 88 59 70.