Betreuungsgeld durch Verfassungsrichter gekippt
Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung mit. Die Begründung: Nicht der Bund, sondern die Länder sind für die Leistung zuständig.
Als Begründung geben die Verfassungsrichter an, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Leistung zuständig sind. Zu einer speziellen Übergangsfrist äußerten sich die Richter nicht. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse liegt üblicherweise in der Kompetenz des Bundes. Beim Betreuungsgeld sahen dies die Richter als nicht gegeben an.
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Kinder von wichtigen Bildungsangeboten ausgeschlossen?
Kritiker bezweifeln seit längerer Zeit den Sinn des Betreuungsgeldes. Sie sind der Auffassung, dass Kinder durch das Betreuungsgeld gerade in der wichtigen Phase der frühkindlichen Entwicklung von wichtigen pädagogischen Angeboten ferngehalten werden, so beispielsweise Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben.
Auswirkungen für Bezieher des Betreuungsgeldes noch ungeklärt
Welche gesellschaftlichen Auswirkungen die Entscheidung haben wird, ist derzeit noch völlig offen. Für die über 450.000 Bezieher der Leistung wird es wohl keine Änderungen geben. Sie dürften von der Bestandskraft bereits genehmigter Bescheide profitieren. Anders dürfte es sich mit den eingereichten, noch nicht genehmigten Anträgen verhalten. Ob diese jetzt noch bewilligt werden, ist fraglich.
Überblick in Zahlen: Das #Betreuungsgeld - wer es nutzt, was es kostet http://t.co/QGEElGu5I5 pic.twitter.com/OKo1MREsgl
— SPIEGEL ONLINE (@SPIEGELONLINE) 21. Juli 2015
CSU will am Betreuungsgeld festhalten
Die CSU will dennoch am Betreuungsgeld festhalten. Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe sagt: "Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann". Sie plädiert dafür, dass der Bund den Ländern das Geld weiterhin zur Verfügung stellt.
Damit kündigt sich Ärger in der großen Koalition an, denn die SPD will das freiwerdende Budget lieber in den Ausbau der Kindergärten stecken. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte bereits vor dem Urteilsspruch dem Spiegel: "Sollte das Urteil so ausgehen, dass die Verfassungsrichter das Gesetz kippen, ist für uns das Betreuungsgeld gestorben. Wir haben das Konzept nie unterstützt". Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte auf Twitter, die frei werdenden Mittel sollen nun für "Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung" verwendet werden.
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Bundesfamilienministerin @ManuelaSchwesig zum heutigen #Betreuungsgeld-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: pic.twitter.com/5N6yI9wNsC
— Familienministerium (@BMFSFJ) 21. Juli 2015
Betreuungsgeld wurde erst 2013 eingeführt
Das Betreuungsgeld wurde 2013, hauptsächlich auf Druck der CSU, in Deutschland eingeführt. Als Ausgleich für den zeitgleich eingeführten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben Eltern seither die Möglichkeit, die Leistung zu beantragen, wenn sie ihr Kind nicht in einen öffentlichen Kindergarten geben. Momentan beträgt die monatliche Leistung 150 Euro. Für die Leistung wurden im Bundeshaushalt für 2015 900 Millionen Euro bereitgestellt.