Check24 ist als Versicherungsmakler registriert und muss daher dieselben Anforderungen erfüllen wie Versicherungsmakler. In der Realität geschehe dies aber nicht, so der BVK. Konkret geht es dem Verband bei Check24 um das Fehlen einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse, um den Kundenwunsch konkret auszumachen, sowie einer umfassenden individuellen Beratungsdokumentation.

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Check24 lässt Vorwürfe abprallen

Check24 hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und beteuert, dass man sich sehr wohl an das Gesetz halte. Nun wehrt sich das Internet-Vergleichsportal auch juristisch und hat eine offizielle Erwiderung an den BVK geschickt, berichtet das Fachmagazin Euro am Sonntag. Das Schreiben werde nun geprüft und im August will der BVK entscheiden, ob er eine Musterklage gegen Check24 führt. Dies hänge von der weiteren Geschäftspraxis von check24 ab, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Verbraucherschützer unterstützen BVK

Breite Unterstützung findet der BVK sowohl bei Verbraucherzentralen als auch bei Professoren - eine seltene Einigkeit. Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg wirft Check24 und anderen Online-Vergleichportalen vor, den Eindruck zu erwecken, sie böten unabhängige Informationen.

Den Hinweis darauf, dass es sich in Wahrheit um einen Versicherungsvermittler handelt, finde der Kunde erst im Impressum, so Becker-Eiselen. Diese Angabe des Status aber müsse klar aus beim ersten Besuch der Seite hervorgehen. Beim ersten Geschäftskontakt müsse jeder Versicherungsvermittler diesen Informationen nachkommen. Daran hielten sich sowohl Check24 wie auch andere Online-Portale aber nicht.

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Jurist sieht unlauteren Wettbewerb

Auch der Rechtswissenschaftler und Versicherungsexperte Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski sieht in der unklaren Statusangabe einen Gesetzesverstoß und moniert darüber hinaus das Fehlen einer umfassenden Beratungsdokumentation. Neben den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher fordert er auch eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege. In der bisherigen Geschäftspraxis bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über check24.de sieht er einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

Euro am Sonntag