Keine Seltenheit: Der Versicherungsmakler berät seinen Kunden umfassend und hat vorher weitere Zeit in eine Marktanalyse investiert. Der Kunde nutzt die Beratung, um dann online einen Vertrag abzuschließen - ohne den Makler. Es dürfe nicht sein, dass Makler in diesen Fällen den Kunden kein Entgelt für ihre Leistung in Rechnung stellen dürfen, sagte Simon in einem Interview mit dem Fachportal AssCompact.

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Nettotarife - „mehr Transparenz geht nicht“

Einige IHK sähen dies jedoch anders und „verweigern eine Doppelerlaubnis ohne rechtfertigende Gründe, worüber zurzeit das OVG Berlin-Brandenburg zu entscheiden hat.“ Die einschlägigen Bestimmungen in der Gewerbeordnung stehen nach Ansicht von Simon nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der Gesetzgeber bürde den Versicherungsmaklern zwar viele Pflichten auf, räume ihnen aber so gut wie keine Rechte ein.

Nettopolicen neben Courtagemodell

Simon will die Versicherer dazu verpflichten, auf Forderung des Maklers beide Möglichkeiten bereitzustellen. Simon weist ausdrücklich darauf hin, dass er das Courtagemodell nicht durch Nettotarife ersetzen will. Allerdings könnten Versicherer durch die Höhe der Courtage den Vertrieb der Produkte steuern.

Nettopolicen sollen hier "Unabhängigkeit schaffen, dann braucht es keine für Versicherungsmakler meist nachteiligen Courtagevereinbarungen, und Versicherungsmakler können aufwands- und ertragsbezogen ihre Vergütung selbst frei bestimmen und mit ihren Mandanten vereinbaren. Mehr Transparenz geht nicht!“

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Versicherungsmakler nicht Teil des Versicherungsvertriebs

Simon stellt klar: "Versicherungsmakler gehören nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen wird, zum Vertrieb der Versicherungswirtschaft. Nach der Legaldefinition des § 59 Abs. 3 VVG, stehen sie im Lager der Versicherungsnehmer und nehmen deren ­Interessen wahr." Deshalb wehrt sich Simon dagegen, dass dennoch manche Versicherer versuchen, Versicherungsmakler wie gebundene Vertreter zu behandeln. „Einige Versicherer müssen noch lernen, Versicherungsmakler so gegenüberzutreten, wie die es verdienen, nämlich als Geschäftspartner auf Augenhöhe.“

AssCompact