Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch zum Bruttobeitrag
Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Diese Sicherungseinrichtung soll Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers schützen – und zahlt nun wiederholt nur den Garantiezins.
"Verträge werden fortgeführt; die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen." so steht es auf der Homepage von Protektor zu lesen. Die Worte "bereits gewährten" sind eben doch entscheidend, denn derzeit gibt es keine Gewinnbeteiligung. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht von Protektor hervor. Die Aussetzung der Gewinnbeteiligung hat Wirkung für alle klassischen Kapitalversicherungen bei Protektor. Darüber hinaus trifft es auch die Inhaber von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen beim Lebensversicherungsretter.
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Zitat aus dem Geschäftsbericht 2014
"In den ersten Jahren nach der Bestandsübertragung stand der Wiederaufbau von Reserven für die Versicherungsnehmer im Vordergrund, so dass nur die Garantieverzinsung gewährt werden konnte. Aufgrund des seinerzeitigen Geschäftsverlaufs wurde für 2007 bis 2010 die Überschussbeteiligung für kapitalbildende Versicherungen wieder aufgenommen. Um dem Risiko gerecht zu werden, dass die Zinsen für sichere Kapitalanlagen längere Zeit auf einem extrem niedrigen Niveau verharren, werden allerdings seit 2011 keine Zinsüberschüsse mehr gewährt. Da eine Besserung der aktuellen Zinssituation nicht in Sicht ist, verbleibt es aus Vorsichtsgründen auch für 2015 bei dieser Entscheidung. Selbstverständlich erhalten alle Verträge die für sie jeweils geltende Garantieverzinsung."
Lebensversicherung: Nicht nur für die klassische Kapitallebensversicherung gibt es nichts
Denn weiter heißt es im Geschäftsbericht 2014: "Um die Eigenkapitalbasis weiter zu stärken und einem Substanzverlust entgegenzuwirken, werden auch die Überschüsse aus Risikoergebnissen, insbesondere für Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, ausgesetzt."
Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Klartext bedeutet dies, dass zu den Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung nunmehr der Bruttobeitrag zu zahlen ist. Einmal mehr wird dadurch deutlich, dass bei beiden Versicherungsarten nicht nur auf den Nettobeitrag (Zahlbeitrag) sondern auch auf den tatsächlichen Bruttobeitrag (tatsächlicher Beitrag ohne Überschussverrechnung) zu achten ist. Immerhin gibt es am Markt nunmehr auch Anbieter, die bei Risikoversicherungen im Personenversicherungsbereich ausschließlich einen Bruttobeitrag angeben.
Kündigen oder behalten?
Insbesondere zur Berufsunfähigkeitsversicherung Macura2000 sollte eine Kündigung wohl überlegt sein. Wer sich den Bruttobeitrag leisten kann, der sollte eine solche Police unbedingt behalten, da die damaligen Bedingungen derzeit am Markt nicht erhältlich sind. Auch zu anderen Risiko-Tarifen die von der ehemaligen Mannheimer Versicherungs-AG nunmehr bei der Protektor Lebensversicherungs-AG geführt werden ist eine Kündigung oft nicht sinnvoll, da ein geänderter gesundheitlicher Zustand oder auch das erhöhte Eintrittsalter des Versicherten die Neuversicherung nicht sinnvoll erscheinen lassen oder dieselbe in Praxis unmöglich machen. Wer dennoch kündigen möchte, der sollte vor einer Kündigung die neue Police des zu versichernden Risikos bereits in der Hand halten, damit man nicht plötzlich völlig ohne Schutz da steht.
Tipp für Vermittler
Prüfen Sie vor Kündigung einer bei Protektor bestehenden Versicherung, ob der Neuabschluss tatsächlich ohne Ausschlüsse policiert wird. Vergleichen Sie unbedingt die Bedingungswerke, insbesondere im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung beim Tarif Macura2000. Der Berufsunfähigkeitstarif Macura2000 enthält bedeutende Bedingungsverbesserungen und Leistungszusagen, die es heute am Markt nicht mehr gibt. So z.B. den vorläufige Leistungspflicht der BU-Versicherung, wenn der Krankentagegeldversicherer (gleich wo, gleich ob privat oder gesetzlich) seine Leistung einstellt, weil der Versicherte nach den Bedingungen des Krankenversicherers nunmehr nicht mehr krank, sondern berufsunfähig ist – gleichzeitig der BU Versicherer seine Leistungspflicht aber noch nicht feststellen konnte. So wird vermieden, dass der Versicherte in ein „Leistungsloch“ fällt, weil sich Krankenversicherer und BU-Versicherer streiten, ob die Leistung durch den Krankenversicherer oder den BU Versicherer erbracht werden muss.
Personalabbau bei Protektor wird augenscheinlich erwartet
Im Ausblick für das Geschäftsjahr 2015 steht zu lesen: "Der abnehmende Versicherungsbestand bedingt auch eine fortgesetzte Verringerung des Personals. Ein Teil dieses Abbauprozesses wird durch natürliche Fluktuation erreicht. Neben Altersteilzeitregelungen wird der überwiegende Teil dieses Abbauprozesses durch natürliche Fluktuation erreicht. Erst wenn alternative Möglichkeiten ausgeschöpft sind, müssen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Der Vorstand beschäftigt sich regelmäßig mit der weiteren Entwicklung und erörtert den Anpassungsbedarf mit dem Betriebsrat."
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Man wird sehen, ob dies notwendig wird oder ob Protektor in Zukunft wiederholt Arbeit bekommt.