Erst kam das schlechte Image, dann der Kodex. Mit einem Verhaltenskodex wollte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft das Image der Branche aufwerten und die Beratungsqualität verbessern. So heißt es auf der Homepage des GDV: „Der Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, die eine hohe Qualität der Kundenberatung sicherstellen soll.“

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Verhaltenskodex: 39 Prozent empfinden den Kodex als „mangelhaft“ oder „schlecht“

Doch der Kodex geht am Berufsbild der Makler vorbei. Das zeigen Ergebnisse des aktuellen CHARTA-Qualitätsbarometer. Dazu waren Versicherungsmakler zum GDV-Verhaltenskodex befragt worden. Das Ergebnis ist ernüchternd. So bewerteten 39 Prozent den Kodex als „mangelhaft“ oder „schlecht“. Nur 21 Prozent kommen zum Urteil „sehr gut“ oder „gut“.

Insgesamt widerspricht der GDV-Verhaltenskodex dem Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers. Unabhängige Versicherungsmakler sollten sich nur einem Kodex verpflichten, der - abgegrenzt zu Vertretern und Mehrfachagenten - auch die Pflichten von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern berücksichtigt.

Kodex ist hauptsächlich auf Versicherer & gebundene Vertriebs orientiert

Gezielte Nachfragen förderten zu Tage, dass 22 Prozent der Makler den passenden Zuschnitt des Kodex auf ihre Berufsgruppe vermissen. Sie kritisieren insbesondere, dass der GDV-Kodex sich hauptsächlich an den Gegebenheiten in den Versicherungsunternehmen selbst bzw. des gebundenen Vertriebs orientiert.

Kritik kam bereits kurz nach der Einführung vom Verband Deutscher Versicherungs-Makler e.V.: „Auszüge aus dem GDV-Verhaltenskodex machen deutlich, dass hier Versicherungsunternehmen – fast könnte man sagen – unverfroren versuchen, in die Sphäre des Sachwalters des Kunden hineinzuregieren“

Viele Selbstverständlichkeiten

Viele Versicherungsmakler halten Kodizes an sich für verzichtbar halten. Auch, weil sie aus Maklersicht letztlich Selbstverständlichkeiten enthalten, wie z. B. die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Beratungspflichten. Die Idee, Verhaltensregeln zu vereinheitlichen, stößt bei fast 20 Prozent der Makler auf Zustimmung, und gut 10 Prozent der Befragten erkennen auch eine Imageverbesserung für Versicherungsmakler.

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Versicherungsbote bietet allen Versicherungsmaklern und Finanzanlagenvermittlern die Möglichkeit, sich zum Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler bzw. Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler zu bekennen.

CHARTA Börse für Versicherungen AG