Das unerlaubte Geschäft der Pro Ventus GmbH gestaltete sich so, dass Anlegern der Kauf von physischen Edelmetallen in Gestalt von Silbermünzen angeboten wurde. Mit dem Kaufvertrag einher ging nachher die Verpflichtung der Pro Silber GmbH (Schweiz), alle vom Anleger gekauften Silbermünzen nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu einem festen, möglicherweise auch den einstigen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurück zu erwerben.

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Dieses Anlageangebot entspricht einem einheitlichen Geldanlagemodell, bei dem das Rückkaufsversprechen der Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen ist.

Doch betreibt die Pro Ventus GmbH damit ein Einlagengeschäft, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin erhalten zu haben. Nun also ist die Pro Ventus GmbH verpflichtet, das betriebene Einlagengeschäft abzuwicklen, indem sie alle angenommenen Gelder vollständig zurück zahlt. Der Inhalt des Bescheids der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch vorerst noch nicht bestandskräftig, wie die BaFin bekannt gab.