Im Falle einer Beschwerde gelangen die Einwände der Kunden an den Ombudsmann, der bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern vermittelt, wie auf rp-online zu lesen war. Allerdings gab Hirsch auch zu bedenken, dass es gar nicht so einfach sei festzustellen, ob ein Vertrag überhaupt von einem Fehler durchsetzt sei oder nicht: "Soweit bekannt geht es um komplexe Systemfehler, die ganz unterschiedliche Verträge und finanz-relevante Vertragsaspekte betreffen."

Anzeige

Ergo: Erträge und Gutschriften von hunderttausend Kunden falsch berechnet

Auch wenn es nicht so einfach ist, Fehler auszumachen, musste Ergo nun vor einem halben Monat einräumen, Erträge und Gutschriften im Falle von etwa hunderttausend Kunden falsch berechnet zu haben, beziehungsweise die Computerprogramme, mit denen Ergo arbeitet. Ergo ging das unbehagliche Thema aber schnell an und versandte an 350 000 Betroffene bereits neue Berechnungen, bei denen die Verträge um einige Cent bis hin zu dreistelligen Beträgen neu justiert wurden.

Neuberechnung und Ombudsmann helfen

Wenn ein Kunde nicht zufrieden ist, sollte er, so raten Verbraucherschützer, erstens eine Neuberechnung fordern und zudem den Ombudsmann der Versicherung konsultieren. Dieser wird dann auf eine gütliche Einigung hinarbeiten respektive bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro auch verbindliche Entscheidungen treffen. Hirsch weiß: "Ist der Vertrag von einem Fehler betroffen, wird der Versicherer eine Neuberechnung vornehmen und gegebenenfalls nachzahlen. Ist keine schnelle und endgültige Klärung möglich, sagt der Versicherer zu, eine eventuelle Nachzahlung zu verzinsen." Über die einzelnen Beschwerden liegen bisher noch keine Entscheidungen vor.

rp-online