bAV -Verträge bei Pensionskassen bringen Arbeitnehmern höheren Garantiezins
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, können sich einen höheren Garantiezins sichern als den aktuellen Wert von 1,25 Prozent. Das teilt die Zeitschrift „Finanztest“ mit.
Pensionskassen zahlen zwischen 1,75 und 2,25 Prozent
Bei Pensionskassen erhalten neue Kunden eine jährliche Verzinsung von 1,75 Prozent, beispielsweise bei der konzernunabhängigen Dresdener Pensionskasse. Bei dieser können sich Angehörige aller Wirtschaftszweige versichern. Die VBL bietet die gleiche Verzinsung, diese nimmt allerdings nur Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf. Bei der Soka-Bau (Beschäftigte des Baugewerbes und baunaher Branchen) gibt es sogar 2,25 Prozent.
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Arbeitgeber dürfen Vertragspartner bestimmen
Die Versicherungen können ausschließlich über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Dieser bestimmt auch die Vertragspartner. Neben Pensionskassen ist dies übrigens auch bei Direktversicherungen möglich. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung lassen sich für Angestellte Vorteile bei Steuern und Abgaben erzielen. Pensionskassen werben zudem mit Gruppentarifen, die die Versicherungen billiger machen können als das bei Direktversicherungen der Fall ist.
Zur Garantieverzinsung kommen üblicherweise Überschussanteile hinzu. Bei den genannten Prozentzahlen handelt es sich um den sogenannten Sparbeitrag. Dieser setzt sich aus den Prämien plus Überschussbeteiligungen minus Kosten zusammen.