Alphapool: Das endgültige Ende der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte
Alphapool: Das Geschäftsmodell von Alphapool, den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungs- und Bausparverträgen mit dem Versprechen vorzunehmen, nach Ablauf einiger Jahre fortlaufende Geldzahlungen an die Kunden zu leisten, ging endgültig nicht auf.
Für Einlagengeschäfte bedarf es der Zustimmung der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Der Einzug von Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen durch Alpha fehlte eben jene Erlaubnis, weshalb das Unternehmen nun verpflichtet ist, alle Gelder, die es von Kunden empfangen hat, sofort und in unbeschnittener Summe zurückzuzahlen. Dies berichtet die Bafin in einer Verbrauchermitteilung.
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Alphapool: Einlagengeschäft ohne Erlaubnis der Bafin
Zwar hat sich Alphapool noch bemüht, das Schlimmste durch einen Widerspruch gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin hinauszuschieben, doch mit dem ablehnenden Bescheid des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 20. Januar 2015 war das Blatt nicht mehr zu wenden.
Das endgültige Ende der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte
Mit Beschluss zum 5. Mai 2015 durch das Amtsgericht Leipzig wurde dann ein vorläufiger Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Schließlich scheiterte dann auch der letzte Versuch von Alphapool: eine Beschwerde, die das Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juni 2015 abwies. Die Fakten des Bescheids, denen Alphapool nun gegenübersteht, sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.