Seit dem 1.1.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt kein Sterbegeld mehr. Insofern ist private Vorsorge einmal mehr auch in diesem Bereich wichtiger geworden. Es lohnt sich für ältere Menschen, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater daher sehr wohl sich mit den Themen Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge intensiv auseinander zu setzen.

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Sterbegeldversicherung versus Bestattungsvorsorgevertrag

In Kurzform lässt sich sagen, dass bei einer Sterbegeldversicherung eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird, die im Todesfall der versicherten Person für die Erben zur Verfügung stehen soll, z.B. um die Beerdigungskosten zu bestreiten.

Anders bei einem Bestattungsvorsorgevertrag, denn hier wird ein bestimmtes Bestattungsmodell gewählt. Der Versicherungsnehmer kann zu Lebzeiten bereits festlegen, welche Art der Bestattung von ihm gewünscht ist; ganz nach seinen eigenen Vorstellungen. Die Auswahl und die Leistungen sind groß. In einem Modell eines entsprechenden Anbieters, welches auf einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 6.000 Euro abstellt, sind z.B. folgende Leistungen inkludiert:

  • traditionelle Trauerfeier mit geistlichem oder weltlichem Redner, Organist, Blumendekoration und Trauerkarten, freie Wahl der Grabstelle,
  • wahlweise Erd- oder Feuerbestattung,
  • alternativ Seebestattung in Nord- oder Ostsee mit Begleitung von bis zu 10 Angehörige,
  • Übernahme von Gebühren bis 1.500 €,
  • 24-Stunden Bereitschaftsdienst,
  • individuelle persönliche Beratung und Betreuung, auch mit Hausbesuch,
  • Erledigung von Formalitäten (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und Behördengänge.

Bestattungsvorsorgevertrag versus Risikolebensversicherung zum Ersten

Oft wird von Verbraucherschützern anstelle einer Sterbegeldversicherung oder anstelle eines Bestattungsvorsorgevertrages auf die Risikolebensversicherung verwiesen. Ein Rat, der für jüngere Menschen sinnvoll, richtig und wichtig ist, aber für ältere Menschen, die sich erst jetzt zu einer Absicherung entschließen, hat dieser Rat durchaus seine Tücken. So sind bei einer Risikolebensversicherung z.B. Gesundheitsfragen zu beantworten, bei einem Bestattungsvorsorgevertrag nicht. Ein Bestattungsvorsorgevertrag kennt lediglich eine Wartezeit bis zur Leistung der vollen Versicherungssumme (im Durchschnitt 2 Jahre), die jedoch entfällt, wenn die Todesursache auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Bestattungsvorsorgevertrag versus Risikolebensversicherung zum Zweiten

Gedanken zur eigenen Bestattung machen sich Verbraucher aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung oft sehr spät. Wer dann mit 70 Jahren noch eine Risikolebensversicherung in gleicher Höhe wie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen möchte (hier z.B. in Höhe von 6.000 Euro), der sieht sich gleich mit mehreren Problemen konfrontiert:

  • Es gibt nur eine eingeschränkte Anzahl von Anbietern die einen 70jährigen überhaupt noch in eine Risikolebensversicherung aufnehmen.
  • Die Versicherungszeit einer Risikolebensversicherung endet zumeist spätestens mit dem 85. Lebensjahr.
  • Der gesundheitliche Zustand verhindert in vielen Fällen den Abschuss einer Risikolebensversicherung.
  • In einer Risikolebensversicherung kann der Verbraucher nicht festlegen wie seine Bestattung erfolgen soll.

Bestattungsvorsorgevertrag versus Risikolebensversicherung zum Dritten

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag endet die Versicherung erst mit dem Tod, der Verbraucher ist also lebenslang versichert. Hinzu kommt, dass der Verbraucher bei einem Bestattungsvorsorgevertrag selbst festlegt, wie und wo die Bestattung erfolgen soll. Beides ist bei einer Risikolebensversicherung nicht möglich.

Bestattungsvorsorgevertrag versus Risikolebensversicherung - die Preise

Die Preise einer Risikolebensversicherung und einer Bestattungsvorsorge sind ab dem 70. Lebensjahr nahezu identisch, wenn man die nicht garantierten Überschüsse unberücksichtigt lässt. Beispiel:

  • Risikolebensversicherung, männlich, Eintrittsalter 70, Versicherungsendalter 85, Versicherungssumme 6.000 Euro. Monatlicher Beitrag brutto ca. 50 Euro, nach Beitragsverrechnung der Überschüsse ca. 30 Euro (nicht garantiert). Leistung bei Tod im 84. Lebensjahr garantiert 6.000 Euro. Leistung bei Tod ab dem 86. Lebensjahr = keine!
  • Bestattungsvorsorgevertrag, männlich, Eintrittsalter 70, Versicherungsendalter 85, Versicherungssumme 6.000 Euro. Monatlicher Beitrag ca. 48 Euro. Leistung bei Tod zum 84. Lebensjahr garantiert 6.000 Euro, inklusive Überschüsse (nicht garantiert) ca. 7.000 Euro. Leistung bei Tod ab dem 86. Lebensjahr = steigend! So z.B. bei Tod zum 90. Lebensjahr garantiert 6.000 Euro, inklusive Überschüsse (nicht garantiert) ca. 8.000 Euro. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag wird die garantierte Versicherungssumme (hier 6.000 Euro) an den Bestatter mittels Bezugsrecht abgetreten. Eventuelle Überschüsse (hier z.B. 2.000 Euro) werden an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Bestattungsvorsorgevertrag versus Beitrag / Nutzen

Ein Bestattungsvorsorgevertrag gegen monatlichen Beitrag hat aber natürlich auch einen Nachteil. Dieser Nachteil liegt im Verhältnis Beitrag / Laufzeit / Auszahlung. Profan gesagt macht der Verbraucher den schlechtesten Schnitt, der am längsten lebt. Auch hierzu entsprechende Beispiele, ausgehend vom oben genannten Musterfall eines Verbrauchers, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 70 Jahre alt ist:

  • Tod mit 75: Beitrag 48 Euro x 12 x 5 = 2.880 Euro Aufwand für eine garantierte Versicherungssumme von 6.000 Euro.
  • Tod mit 80: Beitrag 48 Euro x 12 x 10 = 5.760 Euro Aufwand für eine garantierte Versicherungssumme von 6.000 Euro.
  • Tod mit 90: Beitrag 48 Euro x 12 x 20 = 11.520 Euro Aufwand für eine garantierte Versicherungssumme von 6.000 Euro (inklusive nicht garantierter Überschüsse ca. 8.000). Der Aufwand steht also ca. 5.520 Euro über der Leistung, wenn man von den Garantiewerten ausgeht, was ein erhebliches Missverhältnis zum Nachteil des Versicherungsnehmers darstellt.

Der Trick mit dem Einmalbeitrag

Der oben im letzten Anstrich beschriebenen Beitragsfalle können Verbraucher jedoch ohne weiteres entgehen. Möglich ist dies, wenn man als Verbraucher anstelle der monatlichen Zahlweise die Variante Einmalbeitrag wählt, die bei einem Bestattungsvorsorgevertrag ebenfalls möglich ist. Um eine Garantieleistung von 6.000 Euro zu erreichen wäre für den vorgenannten Musterfall des 70jährigen eine Einmalbeitrag in Höhe von ca. 5.800 Euro notwendig. Nimmt man sodann den o.g. schlechten Fall der Beitragsfalle bei monatlicher Beitragszahlung und Tod zum 90. Lebensjahr an, dann wird deutlich, warum die Einmalzahlung durchaus Sinn macht.

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  • Bei monatlicher Beitragszahlung und Tod mit 90: Beitrag 48 Euro x 12 x 20 = 11.520 Euro Aufwand für eine garantierte Versicherungssumme von 6.000 Euro (inklusive nicht garantierter Überschüsse ca. 8.000). Der Aufwand steht also zum Nachteil des Versicherungsnehmers - wie schon vorbeschrieben - ca. 5.520 Euro über der eigentlichen Versicherungsleistung, wenn man von den Garantiewerten ausgeht.
  • Bei Einmalbeitragszahlung zum 70. Lebensjahr und Tod mit 90: Beitrag 5.800 = 5.800 Euro Aufwand für eine garantierte Versicherungssumme von 6.000 Euro (inklusive nicht garantierter Überschüsse ca. 10.500). Im besten Fall erfolgt also neben der garantierten Leistung der Versicherungssumme an den Bestatter auch noch eine Auszahlung von ca. 4.500 Euro an die Erben.Ein weiterer Vorteil besteht bei Einmalzahlungen oft darin, dass sich die Wartezeit bis zur vollen Zahlung der Versicherungssumme erheblich verkürzt.

Fazit

Fest steht, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.1.2004 kein Sterbegeld mehr zahlen. Private Vorsorge ist also auch im Bereich der Bestattungsvorsorge wichtig. Verbraucher müssen im Beratungsgespräch mit ihrem Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater festlegen, welchen Weg sie gehen möchten:

  • Einfacher Sparvertrag oder Rücklegung eines entsprechenden Geldbetrages für entstehende Bestattungskosten bei einer Bank, Sparkasse oder in einem Investmentfonds. Nachteil ist hier, dass der Verbraucher nicht zu Lebzeiten festlegen kann, wie er seine Bestattung wünscht. Ein weiterer Nachteil bei Bank/Sparkasseneinlagen sind die derzeit quasie nicht vorhandenen Zinsen. Bei Investmentfondes, die eigentlich derzeit eine alternativlose Anlage darstellen, steht der Nachteil, dass der Geldbetrag zum Todesfallzeitpunkt direkt in voller erforderlicher Summe zur Verfügung stehen muss. Es kann also eine Zeit der eventuellen Börsenflaute nicht abgewartet werden, wenn keine andere Rücklagen zur Verfügung stehen.
  • Abschluss einer Risikolebensversicherung (insofern eine Annahme durch den Versicherer überhaupt erfolgt); auch hier mit dem Nachteil, dass der Verbraucher nicht zu Lebzeiten festlegen kann, wie er seine Bestattung wünscht. Hinzu kommt der Nachteil, dass die Versicherung meist zum 85. Lebensjahr endet.
  • Abschluss einer Sterbegeldversicherung; ebenfalls mit dem Nachteil, dass der Verbraucher nicht zu Lebzeiten festlegen kann, wie er seine Bestattung wünscht.
  • Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages, möglichst als Einmalbeitrag, um der beschriebenen Beitragsfalle bei monatlicher Zahlweise zu entgehen.