Versicherung für Mobilgeräte: Über Sinn und Unsinn von Smartphoneversicherungen
Smartphoneversicherung - Es gibt wohl kaum einen Ort, an dem wir kein Smartphone benutzen: Kurz schauen wann der nächste Bus kommt, die SMS eines Freundes beantworten, ein Foto vom Brandenburger Tor. Gerade im größten Gedrängel passiert dann schnell mal ein Malheur und schon ist das Handy kaputt – oder zumindest teilweise. Bloß gut, dass man erst neulich dafür eine Versicherung abgeschlossen hat. Doch meist fängt der Ärger dann erst richtig an: Wer seine Geräte mit einer extra Laptop- oder Smartphone-Versicherung vor Schäden schützen will, sollte dringend auf die Ausschlusskriterien achten!
Schnell ist es passiert, man hat das Ladekabel übersehen und schon liegt der Laptop auf dem Boden. Meist lassen sich die modernen Geräte ordentlich was kosten. Dann liegt es vielleicht nahe noch flink eine Zusatzversicherung im Internet abzuschließen, oder direkt beim Händler des Vertrauens. Meist wird man im Ernstfall schnell in Rage geraten, denn diverse Ausschlusskriterien zeigen dann, was die Versicherung wirklich Wert ist.
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Smartphoneversicherung: Hohe Selbstbeteiligung, kaum Versicherungsleistung
Was aber taugen Handy- oder Smartphone-Versicherungen? Je nach Anbieter und Wert des Gerätes kann man zwischen 3 und 15 Euro im Monat für eine Police ausgeben. Oft sind Display- und Gehäusebruch, Sturz- und Flüssigkeitsschäden und Kurzschlüsse oder Überspannungsschäden mit abgedeckt. Der Versicherungsschutz ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der vor Abschluss der Versicherung genau gelesen werden sollte.
Bei Reparaturen sehen die Verträge dann aber häufig hohe Selbstbeteiligungen vor, so dass der Besitzer letzen Endes doch noch zur Kasse geben wird. Besonders heimtückisch ist, dass sich diese Selbstbeteiligung oft am Neuwert des Laptops orientiert. Nicht selten werden 10 Prozent und mehr vom ursprünglichen Kaufpreis des Gerätes verlangt. Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, geht der Kunde trotz seiner Laptop-Versicherung leer aus.
Vorsicht ist auch geboten, wenn es um die Abbuchungen geht. Hier behalten sich manche Versicherungen das Recht vor, den Selbstbehalt einfach direkt vom Konto des Kunden abzubuchen – und zwar ohne Vorabsprache.
Grobe Fahrlässigkeit versichert?
Versicherungen sollten auch bei grober Fahrlässigkeit haften: Wer in den Augen der Versicherer aber grob fahrlässig handelt, kann im Zweifel auch leer ausgehen, wenn eine umgekippte Kaffeetasse das Gerät beschädigt. Eigentlich sind es genau solche Situationen, für die man eine Laptop-Versicherung abschließt: Dumm, wenn dann der Versicherer nicht zahlt.
Während der Kunde verpflichtet wird, die Selbstbeteiligung anteilig vom Neupreis des Gerätes zu zahlen, erstatten Anbieter von Laptop-Versicherungen oft schon nach kurzer Zeit nur noch den Zeitwert des Gerätes. Dabei kann sich dieser innerhalb eines Jahres bereits auf 50-80 Prozent reduzieren. Auch wer sein Handy oder Laptop kurz unbeaufsichtigt lässt, hat bei Diebstahl oft keine Chance auf Ersatz. Anders ist dies bei Einbruch. Hier greift häufig auch schon die Hausratsversicherung und erstattet oftmals sogar den Neuwert des Gerätes.
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Vertrag lesen - und Angebote vergleichen!
Will man sein Handy dennoch versichern, sollte man immer genau in den Vertrag schauen und sich nicht gleich die Police vom Verkäufer aufschwatzen lassen. Diese kooperieren häufig mit bestimmten Anbietern, die nicht unbedingt den besten Schutz bieten müssen. Daher ist es ratsam, immer mehrere Angebote einzuholen und keinen Vertrag überstürzt zu unterschreiben. Leistungen, die nicht explizit angegeben sind, sollte man sich genau erklären lassen. Und dann muss man hoffen, dass der Laptop auf die richtige Weise zu Schaden kommt, oder man weiß schon vor Abschluss der Versicherung, wie man vor hat das Gerät kaputt zu machen.