Beitragsrückerstattung bei PKV: Womit kann ich rechnen?
Hat man als Privatversicherter in der vergangenen Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch genommen, steht einem in der Regel eine Beitragsrückerstattung zu, sofern man einen entsprechenden Tarif vereinbart hat. Doch in welcher Höhe und auf welche Weise bekommt man sein Geld zurück? Diese Antworten können Sie bei LUX finden und sehen, womit Sie für 2015 noch rechnen können.
Welche Varianten der Beitragsrückerstattung gibt es?
Man unterscheidet zwischen zwei Varianten der Rückerstattung:
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- Die garantierte Rückerstattung, oder auch garantierte Pauschalleistung genannt: Diese ist im Vertragswerk fest verankert und wird mit Höhe, Art und Umfang rechtlich verbindlich festgelegt.
- Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Hier ist die Rückerstattung vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Ob, wann und wie viel man an Rückzahlungen erwarten kann, entscheidet der Vorstand.
Worauf sollte man bei der Wahl eines Krankenversicherungs-Tarifs achten?
Im Wesentlichen sollte man sich folgende Fragen beantworten:
- Geht mir als Versicherungsnehmer die Rückerstattung in voller Höhe zu? Wie sieht es im Leistungsfall aus? Ist die Rückerstattung nicht BEG-fähig: Wird also der Rückerstattungsbetrag vorher nicht nach dem Bürgerentlastungsgesetz steuerlich abgezogen?
Wie wird die Beitragsrückerstattung in den verschiedenen Tarifen gestaltet?
Um feststellen zu können, was Ihnen bei Ihrem Tarif nun genau zusteht, können Sie z.B. das LUX-Programm zu Nutze machen. Hier wurden die Beitragsrückerstattungen für viele Versicherer auf den aktuellen Stand gebracht und stehen nun zur Verfügung. Wichtig ist nur, dass Sie unter Leistungsfragen die Beitragsrückerstattung aktiviert haben: