Fahrzeug durch Brandstiftung beschädigt - wie hilft die Versicherung?

Im Jahr 2014 wurden allein in Berlin 408 Fahrzeuge durch Brandstiftung beschädigt. Die Zahl ist rückläufig, im Jahr 2011 waren es noch 759 Wagen, so die aktuelle Aussage der Berliner Morgenpost. Autofahrer sind dann auf schnelle Unterstützung angewiesen. Doch welche Hilfe durch die Versicherung kann der Geschädigte in diesem Fall erwarten? Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung im GDV gibt an: „Für Schäden durch Brandstiftung am Fahrzeug kommt die Teilkaskoversicherung auf“. Laut GDV haben rund 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge eine abgeschlossene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Im Falle von Brandstiftung übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Der Versicherungsnehmer zahlt nur eine Selbstbeteiligung, wenn diese vorher festgelegt wurde.

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Gutachter entscheidet über die Schadensumme des ausgebrannten Fahrzeugs

Bei einem Totalschaden kommt es zu einer Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes. Falls im Versicherungsvertrag vereinbart, kann es sogar zu einer Auszahlung des Neupreises kommen. Im Fall der geschädigten Autobesitzer aus Oldenburg meldet Ulf Peters, Abteilungsleiter Haftpflicht-/ Kraftfahrzeugschaden bei der Öffentlichen: „Nach der Freigabe des beschädigten Fahrzeuges durch die Polizei erfolgt die Untersuchung durch den Gutachter. Dieser ermittelt den Wert des Fahrzeuges nach dem aktuellen Stand“. Hier zahlt die Öffentliche Versicherung zusätzlich einen Mietwagen für die Dauer von 7 Tagen.

Gegenstände, die sich zur Tat im Fahrzeug befinden, wie z.B. mobile Navigationsgeräte, zahlt die Versicherung in der Regel nicht bzw. nur dann, wenn dies in den Vertragsbedingungen zugesagt wird. Hierfür verlangen viele Anbieter einen Aufpreis und begrenzen zudem die Ersatzleistung auf eine Höchstsumme. Ansonsten wird durch die Versicherung abgedeckt, was sich fest oder angebaut im Fahrzeug befindet und der Nutzung des PKW dient. Auch fest eingebaute Radios oder Navigationsgeräte sind in vielen Fällen nur bis zu einem bestimmten Gesamtneuwert versichert. Aufatmen für die geschädigten Autofahrer: trotz Ärgernis können sie sich auf schnelle Hilfe durch die Versicherung verlassen.

NWZ Online, GdV, Morgenpost